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Ersatzmitglieder kündigen?

S
Schneeball
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf der BR Ersatzmitglieder dazu auffordern, ihre Ersatzmitgliedschaft niederzulegen. Dieses wurde einstimmig im BR beschlossen. Der BR droht dem ERsatzmitglied sonst mit gerichtlichen Konsequenzen. Darf er das???

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Community-Antworten (12)

K
Kölner

24.05.2011 um 22:29 Uhr

@Schneeball Ist das eine ernstgemeinte Frage? Da kann man mal sehen, was sich ein BR so alles rausnimmt, wenn er sich verselbständigt...

K
Kurzarbeiter

24.05.2011 um 22:30 Uhr

Nein das darf er nicht, kann auch nicht beschlossen werden. Es ist sogar strafbar § 119 BetrVG Geld oder bis zu 1 Jahr Haftstrafe.

Diese BRM sollten also zu einem anwalt gehen und Anzeige erstatten. Dann sind wohl in der Folge diese BRM auch ihre Mandate los.

S
Schneeball

24.05.2011 um 22:33 Uhr

Die Frage ist wirklich ernst gemeint. Genau das ist heute bei uns auf Arbeit passiert. Die Mitarbeiter, die es betroffen hat sind darauf natürlich nicht gut zu sprechen. Ich finde es einfach dreist! Da wird das Vertrauen in den BR voll ausgenutzt. Aber ich denke, das liegt auch an der Unwissenheit, unseren BR gibt es nämlich erst seid Februar 2011!

Hier mal die ausführliche VAriante (ich weiß gerade nicht, wie ich mehr antworten bekommen kann): Das EBRM hat sich von den BRM nicht gut unterstützt gefühlt. Daraufhin wurde ein scghreiben für dem BR aufgesetzt, wo Sie erklärt, das Sie ihre Sachen Gegenüber der GF selbstständig vertreten wird. BR schickte daraufhin ihr das schreiben, das sie einstimmig beschlossen haben, das es besser wäre, wenn sie ihr Mandat nieder legt bis zu einer best. Frist und wenn das dann nicht passiere, das sie das gerichtlich klären wollen...

Antworten gerne auch per E-Mail, Adresse auf Nachfrage

K
Kölner

24.05.2011 um 22:33 Uhr

@Kurzarbeiter ...Und noch ne Frage: Kann man als Ersatzmitglied ein Mandat niederlegen, was man nicht hat?

D
DonJohnson

24.05.2011 um 22:36 Uhr

hey Leute, immer ruhig mit den jungen Pferden...

Könnte es nicht sein, dass...

...der Vertretungsfall schon des öfteren aufgetreten ist und das EBRM zwar eingeladen aber immer unentschuldigt gefehlt hat? ...das EBRM eindeutig sagte, dass es auch nie zu einer Sitzung kommen wird? ...das Gremium aus diesem Grund eine grobe Pflichtverletzung des EBRM sieht und aus diesem Grunde bei passender Stelle das auch gerichtlich feststellen läßt? ...der FragestellerIn sich nur etwas unglücklich ausgedrückt hat?

Sollte sich der Fall so darstellen kann ich nur sagen:

  1. ja
  2. ok
  3. ok
  4. ja

:-D

D
DonJohnson

24.05.2011 um 22:37 Uhr

Kölner wenn der Vertretungsfall wieder eintritt, oder gerade eingetreten ist, geht das sehr wohl ;-)

K
Kölner

24.05.2011 um 22:46 Uhr

@DonJohnson ...und ist das Ersatzmitglied dann im Vertretungsfall noch ein Ersatzmitglied?

K
Kurzarbeiter

24.05.2011 um 22:49 Uhr

Kölner;

@Kurzarbeiter ...Und noch ne Frage: Kann man als Ersatzmitglied ein Mandat niederlegen, was man nicht hat?

Habe ich das geschieben?? Das wievielste Kölsch haben wir heute abend, dass ggf. der Blick getrübt ist?

Trotzdem ändert dieses nichts am § 119 BetrVG

DJ, EBRM müssen um ins Mandat zu kommen nicht unebdingt zu einer Sitzung eingeladen werden. Sobald ein BRM z.B. Krank oder in Urlaub ist rückt das EBRM nach. siehe LAG Düsseldorf, Urt. v. 26. 4. 2010 – 16 Sa 59/10 –


@Kurzarbeiter Frage ich Dich, ob Du noch Herr Deiner Sinne oder Legastheniker bist - oder werfe ich Dir das vor? Antwort 9 Erstellt am 24.05.2011 um 20:52 Uhr von Kölner

Durch diese Fragestellung doch wohl indirekt! Zu mindest lese ich es so.

K
Kölner

24.05.2011 um 22:52 Uhr

@Kurzarbeiter Frage ich Dich, ob Du noch Herr Deiner Sinne oder Legastheniker bist - oder werfe ich Dir das vor?

D
DonJohnson

24.05.2011 um 23:03 Uhr

...und ist das Ersatzmitglied dann im Vertretungsfall noch ein Ersatzmitglied?

wie ich schon schrieb: "...der FragestellerIn sich nur etwas unglücklich ausgedrückt hat?"

;-)

Kurzarbeiter DJ, EBRM müssen um ins Mandat zu kommen nicht unebdingt zu einer Sitzung eingeladen werden. Sobald ein BRM z.B. Krank oder in Urlaub ist rückt das EBRM nach. siehe LAG Düsseldorf, Urt. v. 26. 4. 2010 – 16 Sa 59/10 –

Bitte einmal nachdenken - davon schrieb ich nix, hier habe ich versucht einen Fall von grober Pflichtverletzung aufzuzeigen - nicht mehr und nciht weniger :-D

K
Kölner

24.05.2011 um 23:05 Uhr

@DJ Der letzte Satz Deiner Antwort ist ein Knaller.

D
DonJohnson

24.05.2011 um 23:08 Uhr

Tja Kölner, aber auch was deinen Einwand an ging hatte ich Recht ;-) und du glaubst gar nicht wie viele BRM die dann noch immer EBRM nennen :-D

ergo stelle ich fest:

DJ Kölner Kurzarbeiter 1 : 0 : 0

:-D

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