Erstellt am 23.05.2011 um 16:33 Uhr von wahlvst
Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen ????
Aber da der Überbringer schlechter Nachrichten lt. Spruch geköpft würd, sollte man dieses dem AG überlassen
Erstellt am 23.05.2011 um 18:18 Uhr von Neupapa
Hmmm...habe nach dem obigen geschreibe mich doch noch mal in die Literatur vertieft...gilt hier vielleicht §77 Abs 1, 2...woraus ich schlussfolgere das der AG über die Änderung der Betriebsvereinbarung zu informieren hat (mit Hinweis, wo die Änderung einsehbar ist)...aber nicht der BR die MA vorab informieren muss (schöner Hinweis mit dem Köpfen der Überbringer schlechter Nachrichten:) ). Vielleicht kann mir ja jemand zustimmen oder Bescheid geben, falls meine Schlussfolgerung total fürn A. ...ist:)
Erstellt am 23.05.2011 um 20:56 Uhr von Kölner
@Neupapa
Das wäre die erste Kommune, die Pleite geht in Deutschland.
Was sein kann, dass die Zuwendungen geändert werden sollen. Eigentlich ist so etwas laufzeitbezogen und je nach Lage reagiert Dein AG im vorauseilenden Gehorsam.
Bevor ich annähernd mit dem AG hier Vereinbarungen treffen würde, die auch noch individualrechtlich bewährt sein könnten, würde ich ALLE Unterlagen einfordern, die belegen, dass das Prozedere notwendig ist.
Erstellt am 23.05.2011 um 21:53 Uhr von neupapa
@Kölner: sicherlich ist "pleite" die falsche Beschreibung, aber gespart werden soll, auf Biegen und Brechen. Es gibt eine Leistungsvereinbarung zw. dem Verein und der Kommune. Da die letzte Leistungsvereinbarung abgelaufen ist (!) und wie üblich der GF jetzt eine Anpassung an die letzten von verdi errungenen Tarfifänderungen beantragt (weil sich durch die Lohnerhöhung logischerweise unsere Leistung verteuert).Den ganzen Prozess über hat der >GF den BR über den jeweiligen Stand informiert. Ratschläge unsererseits wurden angenommen und Unterlagen wurden uns zukommen gelassen. Sprich,kein vorauseilender Gehorsam! Und leider auch keine Antwort auf meine Frage.
Ich würd mich aber über eine Antwort auf oben gestellte Frage freuen!
Erstellt am 23.05.2011 um 22:27 Uhr von Kölner
@neupapa
Da ich mich mit dem Thema ziemlich gut auskenne, bleibt es bei meiner Einschätzung: Das ist zu einfach!
Aber zu Deiner Frage:
Ich halte es für zwingend angebracht, über die Pest, die der AG umsetzen will, als BR nicht die Cholera zu vergessen. Aufklärung ist angesagt - und zwar durch den BR!
Erstellt am 24.05.2011 um 08:32 Uhr von rkoch
Mich würde vor allem interessieren WAS denn in diesen Vereinbarungen (Du sprichst von BV, also wohl nicht einzelvertraglich) überhaupt geregelt werden soll. Das was Du da anklingen läßt klingt für mich verdächtig nach Sachen die der BR wirksam überhaupt nicht regeln kann (z.B. Dauer der AZ, Wegfall von vertraglichen Vergünstigungen, etc.)!
Erstellt am 24.05.2011 um 15:04 Uhr von neupapa
habe leider nicht auf die 7 Antworten geachtet, mein Fehler. Ich werde auf meine Frage in einem neuen Trhread nochmal eingehen.
@rkoch: es betrifft die Betriebsvereinbarung AG und BR
neu geregelt werden soll:
- betriebliche Altersvorsorge wird beitragsfrei gestellt mit der Option, das diese bei verbesserter betrieblicher Situation wieder umgesetzt wird
- Zeitwertkonten bleiben bestehen, werden aber "eingefroren"
- vermögenswirksame Leistungen bleiben
- Tarifvertrag mit verdi wird gekündigt, Haustarifvertrag wird wieder eingeführt (wurde von der Kommune bei den letzten Verhandlungen eingefordert, um unsere Preise zu drücken(HTV lag damals über über verdi-Vertrag))
- Weihnachtsgeld und Leistungsprämie wird nur bei Gewinn gezahlt (sieht auch danach aus, das gezahlt wird)( für LP wurde bei Einführung TVÖD betriebsintern ein System entwickelt, wird recht breitflächig gezahlt, da gute Arbeit geleistet wird)
Danke und bis zum nächsten Thread
Erstellt am 24.05.2011 um 15:09 Uhr von DonJohnson
nicht nötig, gehe auf diesen Beitrag bearbeiten und nimm den Haken bei nur 7 antworten möglich raus ;-)
Erstellt am 24.05.2011 um 15:38 Uhr von Neupapa
@Donjohnson:ah...jaa.ist hiermit getan. Danke für den Hinweis:))
Erstellt am 24.05.2011 um 15:39 Uhr von rkoch
Bei den meisten dargestellten Änderungen kann ich keinen unmittelbaren Spareffekt für den AG erkennen.....
"eingefrorene" Zeitwertkonten:
Damit bleibt als Flexibilisierungsmittel IMHO nur noch Mehrarbeit (bezahlt, also teurer!). Die Rückstellungen die der AG bilden muß bleiben natürlich dann ebenso eingefroren, belasten also weiterhin die Bilanz.
Weihnachtsgeld und Leistungsprämie:
Die läßt sich IMHO nicht einfach so per BV manipulieren, da sie ja offenbar aus TVÖD entspringt. --> §77 (3) BetrVG. Die Ausgestaltung der Leistungsprämie nach TVÖD ist klar, da diese der MB des BR unterliegt, allerdings ist die eff. Höhe IMHO tariflich budgetiert.
Tarifvertrag mit verdi wird gekündigt, Haustarifvertrag wird wieder eingeführt:
Kannst Du IMHO vergessen.... Als TVÖD eingeführt wurde, wurde der alte Hausvertrag offenbar gekündigt, sonst gäbe es ja zwei TV. Ein toter TV lebt nicht einfach wieder auf. Den TVÖD kann der AG eh nicht "kündigen", nur aus dem AG-Verband austreten um die Tarifbindung zu brechen. Dann geht der TVÖD allerdings in die Nachwirkung (§3 (3) und §4 (5) TVG) --> momentan NULL Wirkung. Den Haus-TV kann Euer AG gern mit Ver.di neu verhandeln, allerdings würde es micht wundern wenn Ver.di dann unter Niveau TVÖD abschließt.
Im Zweifelsfalle reicht nicht einmal der Verbandsaustritt wenn die Geltung des TV einzelvertraglich vereinbart wurde, dann kann diese Tarifbindung nicht per BV sondern nur durch Änderungskündigung oder einvernehmliche Vertragsänderung gebrochen werden.
IMHO liegt bei diesen Maßnahmen einiges im argen.
> Inwieweit sind wir als BR jetzt verpflichtet, die MA über diese Änderungen zu
> informieren, bevor der GF diese den MA bekannt gegeben hat?
Verpflichtet seid ihr insofern als ihr Euren Wählern Rede und Antwort zu stehen habt und die AN im Sinne derer Interessen zu vertreten habt. In diesem Sinne -> Betriebsversammlung, die Karten auf den Tisch und die Sache ausdiskutieren! Letztendlich könnt ihr die Interessen Eurer AN nur vertreten wenn ihr sie kennt! Und wie soll das gehen wenn vor Abschluß der BV nicht darüber geredet wird? Macht von mir aus eine Umfrage was die Belegschaft von den Vorstellungen des AGs hält!
> Ich würde das als Aufgabe des GF ansehen.
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist (ihr die BV unterschrieben habt) dann hat der AG dafür zu sorgen das die BV umgesetzt wird. Dann BRAUCHT ihr die schlechte Nachricht nicht mehr überbringen, bestenfalls ein "tut uns leid das wir vergessen haben Eure Meinung zu berücksichtigen" an die Belegschaft.
Wenn der AG die Meinung der Belegschaft (und Argumente des BR wie die von mir da oben) ignoriert und sich partout nicht von seinem Vorhaben abbringen läßt und auch Alternativvorschläge des BR (habt ihr solche denn überhaupt gemacht, oder wollt ihr nur abnicken?) ausschlägt dann gibt es immer noch die Einigungsstelle - und wenn selbst dann der AG durchkommt könnt ihr wenigstens erhobenen Hauptes auf die AN zugehen und sagen "Wir haben alles versucht..."
.... Ach so, ist ja eh zu spät: "Wurde beschlossen...."
Erstellt am 24.05.2011 um 16:48 Uhr von BadeHH
Ich gehe mal davon aus, dass die Diskussion über Inhalte der Änderungen obsolet ist. Es scheint nur um die Veröffentlichung zu gehen.
Vielleicht hilft dies weiter
"Eine Veröffentlichung, z.B. als Anschlag am Öffentlichen Brett, ist gemäß § 77 Abs. 2 BetrVG zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich haben die Arbeitnehmer/innen laut § 2 NachweisG den Anspruch, über die wesentlichen Vertragsbedingungen, zu denen auch Betriebsvereinbarungen gehören, informiert zu werden. Die Betriebsvereinbarung entfaltet ihre Wirkung jedoch auch dann, wenn die Vereinbarung nicht im Betrieb bekannt gemacht wurde.
Die Nichtbekanntmachung begründet noch nicht aus sich heraus Schadensersatzansprüche. Allerdings kommt ein solcher Anspruch in Frage, wenn sich für einen Beschäftigten aus der Nichtkenntnis einer geltenden Regelung Nachteile ergeben."
(gefunden bei der Hans-Böckler-Stiftung / so auch: Heinz-Josef Eichhorn/Helmut Hickler,
Fachreferenten beim Bundesvorstandder IG Bauen-Agrar-Umwelt,Frankfurt (Main))
Bei uns im Betrieb erfolgen Veröffentlichungen von Änderungen über die GF/Perso. Wir kommentieren diese Änderungen dann ggfs. über eine uns zur Verfügung stehende spezielle BR/GBR-Kachel im intranet.
LG
Andreas
Erstellt am 24.05.2011 um 18:10 Uhr von Kölner
@neupapa
Wenn Du jetzt auch noch schreiben würdest, dass Du mit der Altersvorsorge ZVK o.ä. meinen könntest, dann zweifel ich ernsthaft an den Fähigkeiten der GF...
@BadeHH
Sorry...aber hier liegt sooooo viel im Argen und ist trotz Regelungssperre (§ 77.3 BetrVG) durch BR und AG geregelt worden, dass es schwer fällt hier an sich zu halten
Erstellt am 24.05.2011 um 18:54 Uhr von neupapa
Erstellt am 24.05.2011 um 18:58 Uhr von Kölner
@neupapa
Aber bitte nicht die individuell abgeschlossene (betriebliche) Altersvorsorge (Riester o.ä.)...
Erstellt am 24.05.2011 um 19:17 Uhr von neupapa
@Kölner: Nein.
Frage wurde schon beantwortet, Danke.