Hallo Mitstreiter! Ich hab eine Frage. Betriebsbedingt (Träger Jugendarbeit, Kommune pleite) stehen bei uns Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen an. Diese wurden vom GF erarbeitet, dem BR vorgelegt, wurde beraten, beschlossen, Hinweise wurden berücksichtigt...inwieweit sind wir als BR jetzt verpflichtet, die MA über diese Änderungen zu informieren, bevor der GF diese den MA bekannt gegeben hat? Ist das überhaupt unsere Aufgabe, dies zu tun (habe nichts im BVG gefunden oder übersehen). Ich würde das als Aufgabe des GF ansehen. Oder liege ich da falsch? Danke für eure Antworten!!!!