Hat der BR ein Mitbestimungsrecht bei Mitarbeiterschulungen? Bei uns im Call-Center gibt es immer wieder neue Aufträge für die zusätzlich geschult werden muss. Dürfen wir da mitbestimmen wer geschult wird. Z.B. das die Fähigkeiten und Aufgaben gerecht verteilt werden und nicht einige ganz viele Aufgaben haben und andere nur wenige? Könnte man z. B. mit § 95 Abs 1 oder mit § 98 BetrVG argumentieren?