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MBR bei internen Schulungen

B
BenGunn
Jan 2018 bearbeitet

Hat der BR ein Mitbestimungsrecht bei Mitarbeiterschulungen? Bei uns im Call-Center gibt es immer wieder neue Aufträge für die zusätzlich geschult werden muss. Dürfen wir da mitbestimmen wer geschult wird. Z.B. das die Fähigkeiten und Aufgaben gerecht verteilt werden und nicht einige ganz viele Aufgaben haben und andere nur wenige? Könnte man z. B. mit § 95 Abs 1 oder mit § 98 BetrVG argumentieren?

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Community-Antworten (5)

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Petrus

23.05.2011 um 18:37 Uhr

Was heißt: Damit argumentieren? In den §§96-98 BetrVG dort steht doch Euer MBR wörtlich drin!

B
BenGunn

23.05.2011 um 18:45 Uhr

Mir ist aber nicht klar, ob mit Berufsbildung, wie in §§96-98 auch interne Schulungen gemeint sind. Es geht ja darum, dass zu bestimmten Zeiten manche Agenten einen Anruf nach dem anderen bekommen und andere kaum was zu tuen haben. Der AG möchte natürlich immer nur möglichst wenig Schulungskosten aufwenden, wir finden aber das dadurch Arbeitnehmer ungleich behandelt werden.

K
Kurzarbeiter

23.05.2011 um 18:55 Uhr

Ist doch ganz einfach. Ihr fordert die MB ein. Sperrt sich der AG dann setzt ihr eine Einigungsstelle ein. Wenn ihr dem AG mit Hinweis auf § 98 Abs. 1 und 4 mit der EInigungsstelle kommt, dürfte er wohl sehr schnell die MB akzeptieren, da er eine Menge Geld und Zeit spart.

P
Petrus

24.05.2011 um 15:08 Uhr

Mir ist aber nicht klar, ob mit Berufsbildung, wie in §§96-98 auch interne Schulungen gemeint sind.

Ja. Es sind die gleichen Punkte damit gemeint, wie sie in §1 BBiG definiert sind. Nachzulesen im Kommentar Deiner Wahl.

B
BenGunn

24.05.2011 um 16:56 Uhr

Vielen Dank!!

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