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Wahl GBR?

S
Silversurfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

hier mal eine Frage zum Thema "Wahl GBR", da es nach einem Inhouse Seminar eine unterschiedliche Meinung in unserem Gremium dazu gibt.

Bei der konstituierenden Sitzung im letzten Jahr meinte unser Vorsitzender und sein Stellvertreter(die auch beide im GBR sind), dass der GBR nicht neu gewählt wurden muss da es quasi ein Amt auf Lebenszeit sei. Bei einem Seminar vor 4 Wochen sagte der Referent allerdings, dass dieser auch neu gewählt werden müsste. Unsere zwei GBR Mitglieder stehen dennoch zu ihrem Posten auf "Lebenszeit".

Nach $49 BetrVG Abs.1 Erlischt die Mitgliedschaft nach Ablauf der Amtszeit des entsendeten Betriebsrat. $ 21 BetrVG Beträgt die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrat 4 Jahre. In Fällen des $13 Abs.2 Nr.1&2 endet die Amtszeit mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates.

Ist der GBR nun auf "Lebenszeit" oder ist er ebenfalls auf der konstituierenden alle 4 Jahre zu wählen?

Leider finde ich auf meinem IPhone kein Paragraphenzeichen, bitte um Verzeihung;-)

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Community-Antworten (2)

W
wahlvst

21.05.2011 um 10:36 Uhr

Der GBR als GBR wird auf Dauer eingerichtet. Also wenn er einmal gegründet ist besteht er dauerhaft "Lebzeit". Aber eben nur das Gremium (Hülle) nicht der Inhalt (Mitglieder).

Doch die GBR-Mitglieder müssen nach jeder Wahl der örtl. BR erneut vom örtl. BR dorthin entsandt werden. Also die BRM wählen (entsenden) je nach Schlüssel 1-2 (i.d.R.) BRM in den GBR. Das müssen nicht der BRV und Stellvertreter sein. Dieses sind nicht per örtl. Mandat automatisch im GBR. Es gibt sogar einige BR die ganz bewusst eben nicht den BRV und Stellvertreter in den GBR entsenden, da sie berechtigt sagen, die haben örtl. genug zu tun.

S
Silversurfer

21.05.2011 um 11:13 Uhr

Vielen Dank für diese schnelle und gut erklärte Antwort. Ich habe es mir so ähnlich gedacht, wollte nur nicht den Revolutionär als neues Mitglied spielen;-)

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