Erstellt am 19.01.2022 um 07:04 Uhr von John_
Ob man 40, 20 oder 10 Stunden arbeitet macht für das Wahlrecht keinen Unterschied. Solange wie es keine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente ist, gehört der Kollege auf die Wählerliste.
Erstellt am 19.01.2022 um 10:17 Uhr von Enigmathika