Folgender Vorgang.

Der BR hat in einer BR-Sitzung einstimmig beschlossen dass 3(von12) BR-Mitglieder
freigestellt werden um einen wichtigen Termin ausser Haus wahrnehmen zu können. ( BetrVG §37Abs.2).
Die GF wurde schriftlich über den Beschluss sowie Teilnehmer, Grund der Maßnahme und Dauer informiert.
Die GF teilte uns dann schriflich mit dass Sie, mit der Anzahl der BR- Mitglieder die
daran teilnehmen, nicht einverstanden ist und haben uns aufgefordert diese entsprechend zu verringern.
Um allen Ärger aus dem Weg zu gehen haben wir diesem Wunsch (2 BR) entsprochen.

Meine Frage hierzu:
Welche Position hätte der BR wenn er in dieser Angelegenheit auf Konfrontation gegangen wäre ?
Welche Position hätte die GF bei der gleichen Fragestellung.

Vielen Dank für euere Antworten

Beärle