Erstellt am 17.05.2011 um 13:52 Uhr von rkoch
Tja, der Betriebsrat ist per Definition vermögenslos und hat nach außen hin naturgemäß keine Vollmacht in irgendwelchem Auftrag zu handeln da sich sein Wirkungskreis ausschließlich auf den Betrieb bezieht, insofern ist das Problem vorhersehbar gewesen....
Vielleicht räumt ja Euer Geschäftsführer dem BRV Prokura ein :-) ?
Ich würde Tippen das ihr für die Verwaltung dieses Sozialfonds einen gemeinnützigen e.V. bilden müsst (wie es z.B. oft bei Betriebsrenten gehandhabt wird). Einen anderen Weg der Steuergeschichte und der Vollmachtsgeschichte aus dem Weg zu gehen sehe ich im Moment nicht.....
Wie wäre es wenn ihr den Kerle fragt der diesen Gerichtsbeschluss unterzeichnet hat? Er muss sich doch was dabei gedacht haben.....
Erstellt am 17.05.2011 um 13:57 Uhr von wölfchen
. . . vielleicht wäre es auch möglich und auch so gedacht, dass die Verwaltung, Kontoführung etc. in der Händen der Buchhaltung bleibt und der BR lediglich derjenige ist, der über die Verteilung entscheidet?
Erstellt am 17.05.2011 um 18:10 Uhr von paula
nachdem es sich um eine Sache aus der Güteverhandlung handelt, war es ja wohl ein gerichtlicher Vergleich. Hattet ihr in dem Verfahren einen Anwalt? Wenn der BR kein Vertrauen zum AG hat oder auch z.B. Insolvenz droht könnte man ein Treuhandkonto über den Anwalt einrichten lassen. Aber Achtung: dann solltet ihr aber auch Vertrauen zum Anwalt haben, denn auch der könnte Geld unterschlagen...