"Teilnahme an BR-Sitzung trotz Aussteuerung als Stellvertreter der SBV ?"
Liebe Community,
ich stehe vor einer Herausforderung und suche euren Rat. Als erster Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung in unserem Unternehmen, das kürzlich zum ende 2024 eine Teil-Schließung angekündigt hat, wurde ich in der SBV-Wahl im November 2022 aufgrund meiner anhaltenden Krankheit und meiner bereits erfolgten Aussteuerung nur als Stellvertreter aufgestellt. Dennoch habe ich die meisten Stimmen erhalten.
Seit meiner Wahl war ich nicht mehr im Unternehmen tätig. Aktuell finden Gespräche zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat bezüglich des Sozialplans statt. Mein Anliegen ist es, zumindest einmal an einer BR-Sitzung teilzunehmen, um den Kündigungsschutz für Stellvertreter in Anspruch zu nehmen. Kann ich trotz meiner seit sechs Monaten bestehenden Aussteuerung an einer BR-Sitzung teilnehmen?
Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Community-Antworten (8)
12.02.2024 um 14:48 Uhr
Der Stellvertreter wir nicht zusammen mit der Vertrauensperson gewählt.
- Wahlgang: Hier wird nur der Vertrauensmann gewählt.
- Wahlgang: Hier werden die Stellvertreter gewählt. Für jeden Stellvertreter der benötigt wird, erhalten die Wähler eine Stimme.
Wenn du also die meisten Stimmen im 2. Wahldurchgang bekommen hast, bist du Stellvertreter. Falls ihr beides in einem Wahlgang gewählt habt, ist die Wahl ungültig.
Bei der BR Sitzung darfst du nur teilnehmen denn die Vertrauensperson verhindert ist.
So lange du noch keine Kündigung bekommen hast, gilst du noch als beschäftigt und darfst an der BR SItzung teilnehmen. Sofern die Voraussetzung erfüllt ist.
12.02.2024 um 15:03 Uhr
Du willst an der Sitzung nur deswegen teilnehmen, um den Kündigungsschutz zu erhalten? Findest Du das nicht selbst moralisch äußerst fragwürdig?
12.02.2024 um 15:46 Uhr
"Mein Anliegen ist es, zumindest einmal an einer BR-Sitzung teilzunehmen, um den Kündigungsschutz für Stellvertreter in Anspruch zu nehmen. Kann ich trotz meiner seit sechs Monaten bestehenden Aussteuerung an einer BR-Sitzung teilnehmen?"
Findest Du das in Ordnung?
12.02.2024 um 16:03 Uhr
Gefühlt würde ich sagen, ist es wie bei den Betriebsratsmitgliedern, d. h. wenn Du z. B. lang- oder kurzfristig krank bist, Fuß gerochen, bist aber Busfahrer, oder wegen Schwangerschaft Beschäftigungsverbot hast, aber trotzdem aus gesundheitlichen Gründen (z. B. nach Einschätzung de Arztes) an der BR-Sitzung teilnehmen könntest? Und dies auch willst, darf man es Dir nicht verwehren. In dem ehrenamtlichen Fall wird es jedoch nicht als Arbeitszeit angerechnet. Man ist ja krank geschrieben.
https://www.gsp.de/2021-monat-august/das-arbeitsunfaehige-betriebsratsmitglied/
und
13.02.2024 um 09:58 Uhr
Ein Ehrenamt zu übernehmen und ausführen zu wollen, nur im den Kündigungsschutz abzustauben (Der übrigens überhaupt nichts bringt, wenn der Standort geschlossen wird) hat schon einen starken Beigeschmack.
13.02.2024 um 10:27 Uhr
In Ergänzung zum Beitrag von GerhardZ:
Es gibt eine Ausnahme, und zwar wenn man als BR Mitglied nach §38 voll freigestellt ist. Das BAG stellt dann sinngemäß, dass die vom Arbeitgeber zu erwartende Leistung die "BR-Tätigkeit" ist, da man diese statt seine normale Arbeit leistet. Der Arzt der ein AU ausstellt berücksichtigt immer die Tätigkeit, denn nur so kann er bestimmen, ob jemanden Arbeitsunfähig ist. Sagt der Arzt nun, dass man als 38-er Arbeitsunfähig ist, bedeutet dies (wieder laut BAG), dass das BR Mandat nicht ausgeübt werden kann. Beschlüsse die vom BR gefaßt werden während ein 38-er mit AU an der Beschlussfassung beteiligt ist, werden bei eine Klage sofort einkassiert.
13.02.2024 um 10:30 Uhr
Hier geht es um einen stellvertretenden SBV und nicht um einen voll freigestellten BRV.
13.02.2024 um 13:05 Uhr
Natürlich kann auch ein Ehrenamt weiterhin ausgeführt werden. Die Aussteuerung spielt da keine Rolle solange man Mitarbeiter ist. Über den Hintergrund des erworbenen Kündigungsschutzes sag ich mal nix :-)