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Arbeitsvertrag

H
Hella
Jan 2018 bearbeitet

hallo alle zusammen, in den vergangenen jahren sind bei der einstellung von erziehern fehler unterlaufen, damals gab es noch keinen betriebsrat. es sind kollegen als erzieher eingestellt wurden, welche aber eine ausbildung als heilerziehungspfleger haben. das heißt, mit der ausbildung zählt man nicht als fachkraft und darf keine gruppe alleine führen. besonders bei einer kollegin ist der arbeitsvertrag seit 10 jahren so. kann der arbeitgeber das jetzt einfach ändern oder was kann passieren? es gibt natürlich auch unterschiede im gehalt. wo jedoch erzieher im arbeitsvertrag steht, die kollegen werden auch so bezahlt. nun melden sich aber die kollegen die heilerziehungspfleger sind und fühlen sich benachteiligt. man müßte jetzt von allen 90 mitarbeitern die arbeitsverträge und mit der entsprechenden ausbildung vergleichen. ist das aufgabe des betriebsrates und müssen alle kollegen den beweis erbringen? danke, hoffe ihr versteht mein anliegen!

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Community-Antworten (2)

W
wölfchen

17.05.2011 um 20:28 Uhr

. . . nach meiner bisherigen Erfahrung und Lesart des BetrVG ist das eine individualrechtliche Geschichte, mit der der BR nicht befasst ist. Wir hatten ein paar ähnliche Fälle (auf anderem Fachgebiet) und das ging bis zum LAG mit leider negativem Ausgang - die Kollegen wurden herabgruppiert . . .

R
Rosalie

19.05.2011 um 11:39 Uhr

Hallo,

der Arbeitgeber hat einen Fehler gemacht, soll er ihn auch ausbügeln. Lasst die Finger davon. Ihr könnt nur die MA beraten, dass sie sich anwaltlich beratzen lassen sollen und eventuell klagen können, weil es sich um eine individuell rechtliche Sache handelt.

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