Hallo, unsere Geschäftsleitung möchte mit einer Betriebsvereinbarung folgende Punkte mit uns, dem Betriebsrat abschließen:
1. die ersten drei Krankheitstage sollen nicht bezahlt , als Minuusstunden oder als Urlaub angerechet werden ;gibt es da eine gesetzliche Regelung?
2. Überstundenabbau bzw kein aufbau ; gibt es da schon eine Vorlage welche man gut nutzen kann (Zeitkonto)
Wir haben noch nie eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, so das wir über die Form einer solchen nicht bescheid wissen. Was ist, wenn wir als Betriebsrat eine Vereinbarung oder einzelne Punkte ablehnen?