Erstellt am 16.05.2011 um 21:56 Uhr von alterBrummbär
@Sarina,
zu1. die gesetzl. Grundlage wäre § 616 BGB - Vorübergehende Verhinderung -.
Warum wollt ihr die kippen? Als AN würde ich mich beim Betriebsrat bedanken.
Was steht im TV zur bez. Freistellun?
Da die angeführten Punkte nach meiner Meinung nicht dringend sind, empfehle ich zuerst eine Schulung. Ansonsten ist zu befürchten, dass der AG euch über den Tisch zieht.
http://www.betriebsrat.com/betriebsratsvorsitzende-betriebsvereinbarung?suche=betriebsvereinbarung
Erstellt am 16.05.2011 um 22:48 Uhr von Kölner
@sarina
Das EFZG greift hier eher - und eine solche BV wäre nichtig!
Erstellt am 17.05.2011 um 00:53 Uhr von rainerw
Sabrina,
wie Kölner es schon sagt zählt hier einzig und allein das EFZG. Ihr könnt mit einer BV nicht über bestehende Gesetze zum Nachteil der AN gehen. Auch der hier von Brummbär benannte § 616 BGB kommt hier nicht zum Zuge.
Erstellt am 17.05.2011 um 09:32 Uhr von Niemand
zu Punkt 2 gibt es immer wieder gute Schulungen. Hier solltet ihr mal mindestens 2 BR hinschicken. Bei meiner Gewerkschaft gibt es zu solchen Themen auch sehr gute Vorlagen, die man dem AG erst mal als Verhandlungsgrundlage geben kann. Vielleicht hat ja auch deine Gewerkschaft entsprechende Vorlagen auf ihren Internetseiten.
Die BV wird verhandelt, bis man sich in allen Punkten einig ist. Dann wird sie unterschrieben und im Betrieb veröffentlicht. Kommt es zu keiner Einigung kann jede Partei bei bestimmten BV (diese gehört dazu) die Einigungsstelle anrufen. Dann wird der Richter der Einigungsstelle durch einen Schlichterspruch zum Schluß entscheiden.
Erstellt am 17.05.2011 um 09:33 Uhr von petrus
@Sabrina
Zum Selberlesen:
1. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/
2. http://www.boeckler.de/dbbv.html
Erstellt am 19.05.2011 um 09:44 Uhr von Rosalie
Hallo Sarina,
wir haben eine gute ( seit Jahren finktionierende BV zur Mehrstunden usw.) BV. Melde dich per @ dann sichicke ich sie dir, nur als Beispiel oder Anregung.
Erstellt am 19.05.2011 um 10:02 Uhr von DonJohnson
Rosalie
oh, auch ich wäre da sehr gespannt wie ihr das geregelt habt... darf ich auch mal sehen?