Unser AG hat zwei neue AN, mit einem sachlichen Grund lt. § 14 TzBfG eingestellt. Hat dies auch in den AV so( wörtliche Beschreibung des wichtigen Grundes) reingeschrieben. Er widerspricht sich jedoch ein paar Absätze weiter in AV . Indem ER reinschreibt das er sich vorbehält die AN woanders einzusetzen, wenn es die betriebl. Belange verlangen. Meiner Ansicht nach ist die Befristet Einstellung aus wichtigen Grund ungültig. Und die zwei AN somit unbefristet im Arbeitsverhältnis. Wenn ich mit meiner Ansicht richtig liege, könnt ihr mir villeicht weiter helfen, nach welchen Kreterien ich jetzt dem AN helfen kann. Danke schon mal im voraus.