Kündigung in Altersicherung aufgrund wichtigem Grund
Wir haben einen Mitarbeiter der in der Alterssicherung ist. Jetzt hat er seine zweite Abmahnung bekommen. Wie ist die rechtliche Situation wenn er seine dritte Abmahnung für dasselbe "Vergehen" bekommt? Aus wichtigem Grund wäre eine Kündigung möglich so steht es zumindest im Tarifvertrag.
In dem Fall: Es werden ihm bisher immer Mängel in der Qualität da er die Ablieferprüfung nicht gemacht hat vorgeworfen.
Community-Antworten (2)
14.09.2011 um 18:20 Uhr
Hallo Sirefes,
nach der ersten Abmahnung, kann bei einem erneuten Vergehen in gleicher Sache schon gekündigt werden. Es ist ein Irrglaube das dreimal Abgemahnt werden muss. Bei entsprechender schwere des Vergehens kann sogar ohne Abmahnung gekündigt werden.
Grüße, Lernender
15.09.2011 um 11:18 Uhr
Kündigung aus "wichtigem Grund" meint ja im allgemeinem Sprachgebrauch die fristlose Kündigung. Ich kenne die Sachverhalte Eures Falles ja nicht - aber die Berechtigung zur fristlosen Kündigung scheint mir eher nicht gegeben.
Vielleicht muss der Kollege in den Abläufen der Arbeit noch einmal geschult werden?
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