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Krankheitsfall

E
eevee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Betriebsräte, meine Frage an Euch:

Eine AN teilt ihren 17 Kollegen mit, dass sie nicht mehr schwer arbeiten kann, wenn sie schwere Tätigkeiten verrichten muß, kann es sein, dass sie danach für einige Wochen krank ist, aber leichte Tätigkeiten gibt es in diesem Bereich nicht wirklich. Chef dieser Abteilung meint dazu, die Kollegen mögen in Zukunft dieser Kollegen die schweren Arbeiten abnehmen und sie entlasten. Die anderen Kollegen sind natürlich sauer, dass ihr Rücken leiden soll, damit es einem anderen Rücken gut geht.

Wie würdet ihr vorgehen?

LG

eevee

1.47705

Community-Antworten (5)

K
Kölner

16.05.2011 um 22:01 Uhr

@eevee 'Wie würdet ihr vorgehen?' Im Sinne des SGB IX! Und dauerhaft nur dann, wenn entsprechende Bescheinigungen vorliegen - zum Schutz aller.

S
sbvsgbix

16.05.2011 um 23:21 Uhr

eevee, Also, Krank it Ansage ist ein klarer Kündigungsgrund.

Kölner, es müsste erst einmal eine Schwerbehinderung vorliegen um das SGB IX als mögliche Grundlage ziehen zu können. Davon ist aber nichts zu lesen. Die Beschreibung lässt auch nicht zwingend auf eine Schwerbehindeurng schließen.

Alle; wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, könnte man im Rahmen des § 81 Abs. 4 prüfen ob es Möglichkeiten gibt. Bei Vorliegen einer Schwerbehindeurng könnte man aber auch den Einsatz von Hilfmittel prüfen. Ggf. dann aber auch mit Umsetzung. Bedeutet aber, es muss eine entsprechende freie Stelle geben oder falls es eine gibt un der AG diese im Rahmen des Direktionsrechtes freimachen kann, also den AN von dort umsetzen kann. Denn die theoretische Möglicket des freikündigen ist eigentlich nicht gegeben. Wenn es also keine entsprechende freie Stelle gibt würde es auch bei einer Schwerbehinderung auf Kündigung wohl hinauslaufen. Denn kein AG kann oder muss eine solche notwendige Stelle herzaubern. Es muss auch kein AN hier sich die schweren Aufgaben zuteilen lassen damit es ein anderer leichter hat. Denn dieses wäre dann auf alle Fälle eine Versetzung und müsste lt. ArbV auch Grundsätzlich möglich sein.

K
Kölner

17.05.2011 um 00:15 Uhr

@sbvsgbix Oh...ich wusste gar nicht, dass man im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB IX einen GdB haben muss. ;-)

Und: Mein letzter Satz zielt auf Deine Aussage ab...

R
rainerw

17.05.2011 um 03:08 Uhr

@sbvsgbix Ich konnte bei der Fragestellerin nirgends entnehmen, das dort krank nach oder lat Ansage steht. Ist die AN mehr als 6 Wochen krank und der AG schreibt eine Kündigung aus ohne vorher eine Wiedereingliederung angeboten zu haben, dann dürfte er ein Problem mit seiner ausgeschriebenen Kündigung bekommen; und das hat noch nicht mal was mit einer evtl. Schwerbehinderung zu tun.

N
niemand

17.05.2011 um 11:25 Uhr

Das SgB IX ist nun wirklich nicht nur ein Gesetz das erst bei einem bereits Schwerbehinderten angewandt wird.

Ich habe wohl enorm Glück gehabt, daß ich nicht nach meiner Ankündigung jetzt für mehrere Wochen wegen meines Rückens krank zu sein gekündigt wurde. Ich hätte es eher für problematischgehalten wenn ich den Termin für die OP nicht vorher angekündigt hätte.

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