BV neu oder überarbeiten ?
Wir haben eine Weihnachtsgeld / Sondergratifikationszahlung geregelt in einer BV, diese ist in die Jahre gekommen und an Krankentage gekoppelt. Diese wollen wir über GBR Ebene überarbeiten oder völlig neu schreiben, dazu hätte ich gerne hier von Euch Eure Vorschläge. Wie und mit welchen Punkten habt Ihr diese in Euren Betrieben geregelt ?
Ich würde mich sehr freuen über sachdienliche Anmerkungen, gern auch über Pn .
Danke im voraus
Community-Antworten (3)
16.05.2011 um 22:05 Uhr
@schnaufer ...Tausche 'Krankheitstage' gegen 'Anwesenheitstage' - dann ist die BV möglicherweise (wenn nicht andere Lunker drin sind) auch wieder AGG-konform.
Aber so eine BV würde ich erst gar nicht abschließen wollen...
17.05.2011 um 11:39 Uhr
@Kölner: Du meinst, §4a EntgFG ist nicht AGG-konform?
17.05.2011 um 16:08 Uhr
Tja, aufgrund welchem der in §1 AGG genannten Gründe soll wohl eine Nicht-Konformität mit dem AGG vorliegen? Ausnahmsweise mal 0 Punkte Kölner.....
Was mir hier wieder mehr ins Auge sticht:
Diese wollen wir über GBR Ebene überarbeiten
Obacht: Eine derartige BV ist IMHO auf keinen Fall dem originären Aufgabenbereich des GBR zuzuordnen. Eine BV zu Sondergratifikationen kann sehr wohl von den Einzel-BR abgeschlossen werden (eine Gesamtregelung ist NICHT zwingend), damit kann der GBR nur noch aufgrund Beauftragung der Einzel-BR handeln und nur für die BR die die Beauftragung ausgelöst haben. Eine GBV ist IMHO nichtig!
Ein AN in einem Betrieb ohne BR könnte darauf Pochen, das eine GBV zu diesem Thema grundsätzlich für ihn nicht anwendbar ist und die Kürzung vertraglich nicht vereinbart ist, er also Anspruch auf eine ungekürzte Gratifikation erhebt. Ob er damit durchkommt ist zweifelhaft, aber zumindest kann er sich definitiv darauf berufen das die GBV auf einen BR-losen Betrieb keine Wirkung erzielt, also im Sinne des BAG ggf. in eine (einzelvertraglich wirkende) Gesamtzusage umzudeuten wäre.
Im Grunde wenn man alle wenns und abers mal wieder durchkaut eine durchaus interessante Konstellation, auch wenn die Realität wohl ohnehin so aussieht das niemand etwas gegen eine derartige GBV (rechtmäßig oder nicht) haben wird, schließlich gibt es ja Knete.... Und wo kein Kläger.....
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