W.A.F. LogoSeminare

Schulungsanspruch noch vorhanden?

M
Motiviert
Jan 2020 bearbeitet

Hallo, ich bin neu im Forum und habe jetzt, nach langem mitlesen, doch eine Frage. Ich bin seit der BR Wahl 2018 Mitglied des BR und wurde auch gleich zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, da sonst niemand den Posten übernehmen wollte. Ich habe letztes Jahr, gegen den willen der GF, an einem Spezialseminar im Bereich AR teilgenommen. Unser "alter" Vorsitzender hat nun zu Beginn dieses Jahres sein Amt niedergelegt und ich wurde als neuer Vorsitzender gewählt. Wir als BR wollen nun beschließen, das ich und mein neu gewählte Stellvertreter zum Seminar für Vorsitzende und Stellvertreter fahren.

Meine Frage ist nun, kann der AG das Seminar zumindest für mich ablehnen, da ich ja rein theoretisch 2 Jahre Zeit hatte als Stellvertreter, mir das notwendige Wissen in der Praxis anzueignen?

Ich frage deshalb schon im Vorfeld da unser AG alles versucht um uns von allen (kostenpflichtigen) Tätigkeiten abzuhalten bzw. sowieso schon hart an der Grenze agiert, was die Behinderung der BR Arbeit betrifft.

Leider hat der alte BR viele Wünsche der GF einfach durchgewinkt, trotz meiner Gegenstimme, aber da bestimmt halt die Mehrheit. Nun haben wir einen "neuen" Betriebsrat da rentenbedingt einige neue Mitglieder nachgerückt sind und wollen viele alte BV überarbeiten etc. was dem GF natürlich ungelegen kommt..

24506

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

15.01.2020 um 12:14 Uhr

Es kommt auf die Inhalte an, nicht auf die Überschrift! Du wirst Dich also mit den Inhalten des Seminars beschäftigen müssen und überlegen müssen, ob die Schulung notwendig ist.

Andererseits wird der Arbeitgeber wenn er das Seminar als nicht notwendig erachtet darlegen müssen, welche Schulungsinhalte nicht notwendig sind und dass diese einen Großteil des Seminars ausmachen.

Ohne die Seminarinhalte und Dich zu kennen denke ich trotzdem dass der Arbeitgeber hier schlechte Karten hätte.

E
esci

15.01.2020 um 13:40 Uhr

Ich war gerade letzte Woche auf diesem BRV-Spezial-Seminar für BRV und kann es dir wirklich empfehlen. Für dieses Seminar wird auch Grundwissen im BetrVG vorausgesetzt, insofern sehe ich das nicht als Verweigerungsgrund. Und gerade als BRV bekommst du bei diesem Seminar viele Informationen, die man eben nicht durch die Lektüre von Gesetzen erlernen kann. Ich sehe hier keinen Verweigerungsgrund, da begründbar.

K
kratzbürste

15.01.2020 um 15:29 Uhr

Ich würde an deiner Stelle erst einmal die Grundlagen-Seminare zeitnah besuchen und dann das für Vorsitzende. Du brauchst dazu lediglich den Beschluss des BR. Was der AG darüber denkt, sollte dir egal sein. Es spielt keine Rolle.

A
Ambrosia

15.01.2020 um 15:34 Uhr

Hey motiviert, also ich war vor der jetzigen Amtszeit (Neuwahlen April 2018) ca. 1 Jahr lang Stelli, und hatte dazu keine Schulung. Nun bin ich seit 2018 BRV und habe alleine zu dem Thema bereits 3 Seminare besucht. Und egal was Dein Chef sagt/denkt/meint, die sind zwingend notwendig!!!! Herrje, hätte ich das eher gewusst, wie wichtig die sind! Ich habe echt mit den Ohren geschlackert, weil in den Seminaren für BRV und oder Stelli Inhalte vermittelt werden, die wirklich tief ins Eingemachte gehen. Glaube mir, Du kannst es ohne Probleme vor eurem AG rechtfertigen, dass ihr diese Spezialseminare besucht. Denn als BRV oder Stelli müsst ihr euch ganz anders mit der BR-Materie auseinander setzen, weil ihr viel mehr Verantwortung tragt, als die 'normalen' (blödes Wort, ich weiß aber nicht wie ich es anders ausdrücken soll) BR Mitglieder. Und ich profitiere in meiner Funktion jeden einzelnen Tag von diesen besuchten Seminaren!!!!

Also, lass Deinen Chef reden und dagegen halten, Du kannst ihm ja entweder sagen, dass in den 2 Jahren andere Seminare wichtiger waren, oder notfalls haust Du ihm einfach das hier um die Ohren:

Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

So what? Da Du die Kenntnisse nicht hast, (unabhängig davon das ja vorher 2 Jahre Zeit hattest) bist Du mMn sogar verpflichtet, diese Seminare zu besuchen :)

LG Ambrosia

M
Motiviert

16.01.2020 um 09:53 Uhr

Hallo und vielen Dank für eure Antworten. § 37 Abs. 6 BetrVG und seine Anwendung sind mir bekannt, dank diesem bin ich und ein weiteres Mitglied schon zu den Grundlagenseminaren in Betriebsverfassungsrecht gefahren. Im Arbeitsrecht habe ich "grobe Vorkenntnisse" da meine Freundin Anwältin für Arbeitsrecht ist.. Hier ist trotzdem ein Seminarbesuch geplant, nur passt es von den Terminen eben besser, erstmal das oben beschriebene zu Besuchen.

Also, danke nochmal für eure Antworten.

D
DummerHund

16.01.2020 um 14:02 Uhr

@Motiviert "§ 37 Abs. 6 BetrVG und seine Anwendung sind mir bekannt, dank diesem bin ich und ein weiteres Mitglied schon zu den Grundlagenseminaren in Betriebsverfassungsrecht gefahren."

Dann habt ihr ja schon mal einen kleinen Anfang geschafft: Seht zu das die Anderen BRM´s auch dahin kommen. Jedes BRM sollte WENIGSTENS die 3 Grundlagenseminare absolvieren. Grundsätzlich seit ihr dem AG keine Rechenschaft schuldig, den AG kennen das Prozedere und sie wollen so gerade neue Betriebsräte den Wind aus den Segeln nehmen und einschüchtern. Euer Zauberwort heißt "Erforderlich": Ihr entscheidet was für euch erforderlich ist und nicht euer Chef. Denn umgekehrt entscheidet ihr ja auch nicht was für ihn erforderlich ist. Euer Chef ist euer Geschäfts-und Vertragspartner und als BR nicht euer Chef. Als Geschäfts- und Vertragspartner wollt ihr ihm auf Augenhöhe begegnen und deshalb braucht ihr fundiertes Wissen. Seminare kosten Geld. Aber Unwissenheit kostet noch mehr Geld...nämlich dann, wenn man sich für jedes Thema wieder einen Anwalt auf kosten des AG nehmen muss. Seht zu das ihr euch Regelmäßig Schulen lasst, den es werden nicht zig andere Themen auf euch zukommen. Dieses werdet ihr merken wenn ihr mal eure BVen durchguggt die ihr neu verhandeln wollt.

Ihre Antwort