Krank bei 4 Schichten
Hallo,alle zusammen. Ich arbeite im 4 Schichtsystem,also 6 Tage Arbeit-2 Tage frei. Somit hat man im Monat mal 1-3 Tage Mehrarbeit. Je nach länge des Monats. Ist man aber krank,bekommt man diese zusätzlichen Tage nicht gut geschrieben. Ist das rechtens? Denn eigentlich hat man ja einen Krankenschein. Unser BR ist gerade im entstehen,sodas ich mich noch nicht an ihn wenden kann. Vielleicht bekomme ich ja hier eine Antwort.
Community-Antworten (4)
16.05.2011 um 18:14 Uhr
Krank ist wie gearbeitet. Warst du für 6 Tage geplant und bist diese 6 Tage AU, werden dir diese 6 Tage auch auf die Arbeitszeit angerechnet. Waren Überstunden geplant... auch die. Schau mal in die Schichtplanfiebel:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/index.htm
speziell für dein Problem:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/krank1.htm
Klick auch mal auf: kein Minus
16.05.2011 um 18:57 Uhr
@Zappelbienchen,
Kommentar EFZG; Hinsichtlich der Berechnungsmethode für die Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung geht das Entgeltfortzahlungsgesetz vom sog. modifizierten Entgeltausfallprinzip aus (BAG, Urteil v. 24.3.2004, 5 AZR 346/03). Dabei bedeutet "Entgeltausfallprinzip", dass der erkrankte Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat, das er auch ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte; er ist mithin so zu stellen, als hätte er gearbeitet. Dieses Entgeltausfallprinzip wird "modifiziert" dergestalt, dass auf die "regelmäßige" Arbeitszeit abgestellt wird.
17.05.2011 um 16:46 Uhr
Vielen Dank für euere Hilfe,
hab alles gefunden,was ich brauche. Jetzt kann ich meinem Team gut Auskunft geben.
17.05.2011 um 17:15 Uhr
grundsätzlich ist das erstmal richtig,
Aber, wenn das bisher so gemacht wurde kommt es darauf an was im Arbeitsvertrag steht, in den meisten, sowie auch in unseren steht drin das die Arbeitszeit bis zu 3 Tage vorher bekannt gegeben werden kann, ohne einen BR der ja jetzt bei euch gegründet wird, hat der Arbeitgeber nun die Möglichkeit sobald er deine Krankmeldung erhält zumindest die Schicht ab den 4. Tag einfach zu ändern beispielsweise in eine Freischicht und wenn du dann dadurch unter deine arbeitsvertragliche vereinbahrte Stundenzahl (wöchentlich o. monatlich) rutscht, gehts halt ins Minus.
Wie gesagt solange kein BR existiert, ein BR wäre bei solchen Änderungen Mitbestimmungspflichtig und würde mit ziemlicher Sicherheit ablehnen...
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