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Einigungsstelle - örtlich oder zentral ?

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Manfredice
Jan 2018 bearbeitet

Einigungsstelle - örtlich oder zentral ?

Hallo Kollegen, in einem großen Unternehmen mit vielen Niederlassungen ist eine "zentrale" Einigungsstelle eingerichtet worden. Beisitzer AN-Seite GBr, Br Vorsitzender und Anwalt. Ob es hierzu eine Bv gibt ist mir aktuell noch nicht bekannt. Probleme, die in örtl. Niederlassungen nicht geklärt werden können, gehen in die zentrale Einigungsstelle. Ist dieses Vdrfahren rechtlich so in Ordnung ???

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

13.05.2011 um 16:04 Uhr

Ob es hierzu eine Bv gibt ist mir aktuell noch nicht bekannt.

Das dürfte aber der springende Punkt sein: Gibt es eine BV? Oder eine GBV? Wenn GBV, haben Euer örtlicher BR den GBR mit der Einrichtung einer ständigen E-Stelle beauftragt? Ist der aktuell zu regelnde Punkt lokal? Oder eher "zentral"?

Man beachte: Den Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" gibt es zwar in der Verfassung - aber nicht in der Betriebsverfassung ;-). Der GBR ist kein vorgesetzter oder Über-BR und eben nur dann zuständig, wenn es vom Gesetz so vorgesehen ist...

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