Einigungsstelle - örtlich oder zentral ?

Hallo Kollegen, in einem großen Unternehmen mit vielen Niederlassungen ist eine "zentrale" Einigungsstelle eingerichtet worden. Beisitzer AN-Seite GBr, Br Vorsitzender und Anwalt. Ob es
hierzu eine Bv gibt ist mir aktuell noch nicht bekannt. Probleme, die in örtl. Niederlassungen nicht geklärt werden können, gehen in die zentrale Einigungsstelle. Ist dieses Vdrfahren rechtlich so in Ordnung ???