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schriftliche Absage an E-BRM zur Teilnahme an Seminare

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robertgoytex
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

halte soeben ein Schriftstück in Händen (orig. Text)

"Hallo Betriebsrat-Kollege,

nach intensiver Prüfung (Betr.Verf.Ges.) hat ein Ersatzmitglied des Betriebsrates keinen Anspruch an einem Seminar teitzunehmen, es sei denn, ein ordentlich gewähltes Mitglied scheidet aus und ein Ersatzmitglied rückt nach.

Selbst wenn der Betriebsrat mit Mehrheit für eine solche Teilnahme in Deinem Fall wäre, könnte der Geschäftsführer dies ablehnen. Damit ist auch schon durch die Rechtsprechung allein die Sache für den Betriebsrat erledigt.

Mit kollegialen Grüßen ..unterschrift....
Der Vorsitzende"

Hintergrund: Bin seit Mai 2010 als Ersatzmitglied im BR und habe von den bisher ca 25 Sitzungen an 13 (14 mit Konstit-Sitz.) teilgenommen.

In der letzten Sitzung -an der ich teilhaben durfte- habe ich dieses Thema zum wiederholten Mal erwähnt mit der Bitte dieses auf der nächsten Sitzung als TOP aufzunehmen. Von 2 weiteren BRM (also gesamt 3 BRM) erhielt ich sodann auch die "Stimme", wodurch es dann auch rechtens lt BetrVG vom BR-V als Top aufgenommen werden MUSS.

Verweise auf: ArbG Mannheim 19.01.200 8 BV 18/99 und: BAG 14.12.1994 7 ABR 31/94 brachten nichts, da BR-V und sein Stellvertreter hier Ansichten vertreten, die jehnseits von 1900 liegen.

Mein Fragen:

  1. Muss zu dem Schreiben auch ein Sitzungsprotoll existieren, oder kann/darf der BR-V dies alleine Entscheiden?

  2. Sollte ich gegen diesen Brief vorsichtshalber "Wiedersprechen in allen Punkten", wer weiß was da noch kommt . . . .

  3. Mein bisheriges Wissen zu BetrVG sagt mir, dass dieser Brief alleine schon eine Pflichtverletzung darstellt, da hier NICHT nach dem BetrVG entschieden wurde, sondern aus dem Bauch heraus.

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Community-Antworten (6)

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rtjum

13.05.2011 um 15:21 Uhr

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Petrus

13.05.2011 um 15:35 Uhr

Sonderlich gründlich war die Prüfung eures BRV wohl nicht: BAG, Beschluss vom 19. 9. 2001 - 7 ABR 32/ 00 Die Mehrheit des BR brauchst du für den Seminarbeschluss dann aber doch. Und vielleicht sollte der Rest des BR auch mal ein Grundlagenseminar besuchen, damit sie nicht auf die Meinung des BRV angewiesen sind...

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rolfo

13.05.2011 um 15:37 Uhr

Wenn du an 13 von 25 Sitzungen teilgenommen hast, dies für die Zukunft auch erwartet werden kann kann dich der BR auch zur Schulung schicken. Setzt aber trotzdem einen Mehrheitsbeschluß voraus. Also, der BESCHLUSSANTRAG muss auf die Tagesordnung der Sitzungseinladung, dann entscheidet das BR-Gremium. Ohne Entsendebeschluß hast du leider Pech.

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robertgoytex

13.05.2011 um 18:10 Uhr

kann mir bitte jemand zu den Fragen etwas antworten, damit ich weiß wie ich weiter vorgehen kann.

besten dank

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AucheinGast

13.05.2011 um 20:09 Uhr

Das ganze Schreiben deines Vorsitzenden entbehrt jeder Grundlage.

Hier: http://lexetius.com/2001,1767 findest du das Urteil von petrus.

Wie du weiter vorgehen kannst? Druck es aus und hau es deinem Vorsitzenden um die Ohren.

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DerAlteHeini

14.05.2011 um 02:03 Uhr

robertgoytex Ob der Vorsitzende Recht hat oder nicht, letztendlich benötigst du einen Beschluss des BR. Du könntest dein Problem aber mit einen Fachanwalt besprechen, da ein Betriebsratsmitglied ja auch eine Pflicht zur entsprechenden "Betriebsratsbildung" hat. Da du ständig als Ersatzmitglied eingeladen wirst, würde ich versuchen meine Vorstellung mit der Hilfe des Arbeitsgerichtes durchzusetzen und mich auf die Weiterbildungsverpflichtung von BR Mitgliedern berufen. Die entstehenden Kosten hat der AG zu tragen.

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