hallo,

halte soeben ein Schriftstück in Händen (orig. Text)

"Hallo Betriebsrat-Kollege,

nach intensiver Prüfung (Betr.Verf.Ges.) hat ein Ersatzmitglied des Betriebsrates keinen
Anspruch an einem Seminar teitzunehmen, es sei denn, ein ordentlich gewähltes Mitglied
scheidet aus und ein Ersatzmitglied rückt nach.

Selbst wenn der Betriebsrat mit Mehrheit für eine solche Teilnahme in Deinem Fall wäre,
könnte der Geschäftsführer dies ablehnen. Damit ist auch schon durch die Rechtsprechung allein die Sache für den Betriebsrat erledigt.

Mit kollegialen Grüßen
..unterschrift....
Der Vorsitzende"

Hintergrund:
Bin seit Mai 2010 als Ersatzmitglied im BR und habe von den
bisher ca 25 Sitzungen an 13 (14 mit Konstit-Sitz.) teilgenommen.

In der letzten Sitzung -an der ich teilhaben durfte- habe ich dieses Thema zum wiederholten Mal erwähnt mit der Bitte dieses auf der nächsten Sitzung als TOP aufzunehmen.
Von 2 weiteren BRM (also gesamt 3 BRM) erhielt ich sodann auch die "Stimme", wodurch es dann auch rechtens lt BetrVG vom BR-V als Top aufgenommen werden MUSS.

Verweise auf: ArbG Mannheim 19.01.200 8 BV 18/99
und: BAG 14.12.1994 7 ABR 31/94
brachten nichts, da BR-V und sein Stellvertreter hier Ansichten vertreten,
die jehnseits von 1900 liegen.

Mein Fragen:
1) Muss zu dem Schreiben auch ein Sitzungsprotoll existieren, oder kann/darf der BR-V dies alleine Entscheiden?

2) Sollte ich gegen diesen Brief vorsichtshalber "Wiedersprechen in allen Punkten", wer weiß was da noch kommt . . . .

3) Mein bisheriges Wissen zu BetrVG sagt mir, dass dieser Brief alleine schon eine Pflichtverletzung darstellt, da hier NICHT nach dem BetrVG entschieden wurde, sondern aus dem Bauch heraus.