Mitbestimmungsrecht bei Weiterbildungen
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn es um eine Weiterbildungsmaßnahme geht? Bei uns ist es momentan so, dass eine Kollegin von mir ihren Ausbilderschein macht. So weit ich richtig informiert bin, ist der Betriebsrat darüber nicht informiert. Jetzt benötigt die Kollegin auch noch Unterlagen (Laptop usw.) und die Firma übernimmt komplett alle Kosten. Hat der Betriebsrat hier ein Recht auf Mitbestimmung? Gestern habe ich auch noch mitbekommen, dass eine weitere Kollegin die ihr BA-Studium bei uns macht, auch nebenbei ihren Ausbilderschein machen soll, Kosten übernimmt auch die Firma. Mir stellt sich dann hierbei die Frage ob das nötig ist und ob das nicht ungerecht anderen Mitarbeitern ist, die schon länger in der Firma sind.
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (7)
12.05.2011 um 16:10 Uhr
§§96-98 BetrVG. Im Kommentar erfährt man, dass "Berufsbildung" auch die Weiterbildung einschließt.
12.05.2011 um 16:11 Uhr
Hallo Sabrinat,
natürlich hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht, s. § 98 BetrVG.
Gruß Krähe
12.05.2011 um 16:27 Uhr
sabrinat
Also Aussagen wie ....Mir stellt sich dann hierbei die Frage ob das nötig ist ...
kann ich bei einem BRM nicht verstehen. Das bedeutet bei mir "Neidfaktor an" oder ich will auch Loptop und Co
Das hat dann bei dieser Aussage auch nicht mit Gleichbehandlung zu tun. Der BR sollte sich ja für eine optimale Qulifizierung einsetzen, möglichst aller AN. Wenn es also im Betrieb keine Koll. gibt in vergleichbarer Situation, also welche auch den Ausbilderschein machen wollen ist das Handeln des AG bsi auf die mangelhaft MB doch OK
12.05.2011 um 17:26 Uhr
Hallo Kunzundhinz,
es geht nicht darum, dass ich "auch Laptop und Co will" sondern, dass einige Mitarbeiter vom AG gefragt werden, ob Sie eine Weiterbildungsmaßnahme machen möchten und andere müssen darum betteln eine Weiterbildungsmaßnahme machen zu dürfen. Meine Frage war eher, ob der Betriebsrat bei einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen gefragt werden muss, bei der die Firma die vollen Kosten übernimmt oder ob es sich bei dem Mitbestimmungsrecht nur um allgemeine Maßnahmen handelt (z.B. Weiterbildungskatalog).
13.05.2011 um 10:59 Uhr
Seid doch froh, dass ihr einen AG habt, der Weiterbildung großzügig handhabt. Wollt ihr wirklich Mitarbeitern die Weiterbildung ablehnen? Ich sehe es wie kunzundhinz, "Ich will auch haben ..."
13.05.2011 um 11:19 Uhr
Hey,
also nochmal es geht nicht ums ablehen der Weiterbildungsmaßnahme, sondern um Gleichbehandlung. Es kann nicht sein das AN bevorzugt werden und die anderen hinten anstehen. Aber ist egal, das Thema ist geklärt. Danke.
13.05.2011 um 12:57 Uhr
Hallo Sabrinat,
sehe das genauso wie du, bei uns im BR wird aber leider auch nicht darauf geachtet. Selbe Einstellung wie Tanzbär und kunzundhinz.
Es geht einfach um Gerechtigkeit, dafür sind wir im BR ja eigentlich auch da, ob Weiterbildung, interne Bewerbungen oder Gehaltseinstufung etc.
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