Erstellt am 12.05.2011 um 14:10 Uhr von petrus
§§96-98 BetrVG. Im Kommentar erfährt man, dass "Berufsbildung" auch die Weiterbildung einschließt.
Erstellt am 12.05.2011 um 14:11 Uhr von Krähe
Hallo Sabrinat,
natürlich hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht, s. § 98 BetrVG.
Gruß
Krähe
Erstellt am 12.05.2011 um 14:27 Uhr von kunzundhinz
sabrinat
Also Aussagen wie ....Mir stellt sich dann hierbei die Frage ob das nötig ist ...
kann ich bei einem BRM nicht verstehen. Das bedeutet bei mir "Neidfaktor an" oder ich will auch Loptop und Co
Das hat dann bei dieser Aussage auch nicht mit Gleichbehandlung zu tun. Der BR sollte sich ja für eine optimale Qulifizierung einsetzen, möglichst aller AN. Wenn es also im Betrieb keine Koll. gibt in vergleichbarer Situation, also welche auch den Ausbilderschein machen wollen ist das Handeln des AG bsi auf die mangelhaft MB doch OK
Erstellt am 12.05.2011 um 15:26 Uhr von Sabrinat
Hallo Kunzundhinz,
es geht nicht darum, dass ich "auch Laptop und Co will" sondern, dass einige Mitarbeiter vom AG gefragt werden, ob Sie eine Weiterbildungsmaßnahme machen möchten und andere müssen darum betteln eine Weiterbildungsmaßnahme machen zu dürfen.
Meine Frage war eher, ob der Betriebsrat bei einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen gefragt werden muss, bei der die Firma die vollen Kosten übernimmt oder ob es sich bei dem Mitbestimmungsrecht nur um allgemeine Maßnahmen handelt (z.B. Weiterbildungskatalog).
Erstellt am 13.05.2011 um 08:59 Uhr von Tanzbär
Seid doch froh, dass ihr einen AG habt, der Weiterbildung großzügig handhabt.
Wollt ihr wirklich Mitarbeitern die Weiterbildung ablehnen?
Ich sehe es wie kunzundhinz, "Ich will auch haben ..."
Erstellt am 13.05.2011 um 09:19 Uhr von Sabrinat
Hey,
also nochmal es geht nicht ums ablehen der Weiterbildungsmaßnahme,
sondern um Gleichbehandlung.
Es kann nicht sein das AN bevorzugt werden und die anderen hinten anstehen.
Aber ist egal, das Thema ist geklärt.
Danke.
Erstellt am 13.05.2011 um 10:57 Uhr von Krähe
Hallo Sabrinat,
sehe das genauso wie du, bei uns im BR wird aber leider auch nicht darauf geachtet.
Selbe Einstellung wie Tanzbär und kunzundhinz.
Es geht einfach um Gerechtigkeit, dafür sind wir im BR ja eigentlich auch da, ob Weiterbildung, interne Bewerbungen oder Gehaltseinstufung etc.