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Mitbestimmungspflicht bei Weiterbildungen im Unternehmen?

N
Nenyah
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich arbeite in einem Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, und es finden aktuell wieder vermehrt qualifizierte Weiterbildungen intern sowie auch extern statt. Ich meine mich erinnern zu können, das der Betriebsrat über jede Schulung informiert werden muss, und sogar mitbestimmen kann. Auch ist es möglich ein BR-Mitglied mit hinzuzusenden. Irre ich mich, denn wir bekommen im Gremium nie etwas dazu vorgelegt, und wenn ja könnt ihr mir noch einmal mit der rechtlichen Grundlage auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank und liebe Grüße Nenyah

1.07905

Community-Antworten (5)

P
pirat

24.06.2010 um 01:40 Uhr

@Nenyah, was schwebt Dir vor, etwa §96, 97, 98 BetrVG ? Ihr solltet einmal über eine BV dazu nachdenken.

Muster, kopieren und einfügen.. http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Muster-Betriebsvereinbarung%26%23x3a%3B+Betriebliche+Weiterbildung

Z
zyklus

24.06.2010 um 15:09 Uhr

Hi,

man sollte aber auch verstehen was in der BV dann konkret behandelt wird. Deshalb halte ich Kopieren und Einfügen für ziemlich daneben bei einer BV.

R
rainerw

24.06.2010 um 15:25 Uhr

zyklus, wenn Du in einem regelmäßigem Zyklus hier im Forum währest dann wüsstest Du das der Küstenschipper mit seinem Hinweis meinte das dort gute Ansätze zu finden sind was man alles in einer BV reinpacken und regeln könnte. Demnach ist Deine Aüsserung ziemlich daneben.

Z
zyklus

25.06.2010 um 15:19 Uhr

Hi,

sorry, dass meine "Kugel der Weisheiten und Selbstverständlichkeiten" defekt ist. Der Satz "Muster, kopieren und einfügen.." suggerierte mir, aufgrund fehlender Recherche, etwas falsches. Asche auf mein Haupt....

Zyklus

R
rkoch

25.06.2010 um 16:03 Uhr

@zyklus

Deswegen war Dein Einwurf auch nicht ganz unberechtigt. Auch Nenyah ist hier nicht regelmäßig zufinden und versteht Pirats Vorschlag möglicherweise eben auch wörtlich...

Auf der anderen Seite sollte jeder BR wissen, das man BV-Vorlagen nicht einfach übernehmen kann......

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