Schulung auch von Ersatzmitgliedern eines Wahlvorstandes zu einer Betriebsratswahl?
Hallo Forum,
ist es möglich oder gibt es gesetzliche Grundlagen bzw. Urteile, dass auch Ersatzmitglieder eines Wahlviorstandes für eine Betriebsratswahl an einer Inhose Schulung teilnehmen, wenn absehbar ist, dass diese auch an einem Gutteil der Sitzungen des Wahlvorstandes teilnehmen?
Vielen Dank vorab von den Betriebsratten
Community-Antworten (3)
12.05.2011 um 16:17 Uhr
Dies würde ich analog zur Weiterbildung von EBRM sehen...
wenn absehbar ist, dass diese auch an einem Gutteil der Sitzungen teilnehmen
... müssen sie auch geschult werden. Vielleicht solltet ihr mal mit eurem Cheffe reden: Gerade bei einer Inhouseschulung kostet ihn die Teilnahme des Ersatzmitgliedes "nur" den Arbeitsausfall. Bei erst später festgestellter Notwendigkeit (z.B. weil er seinen Anspruch gerichtlich feststellen lassen müsst) zahlt er neben dem Arbeitsausfall auch noch die Schulung...
12.05.2011 um 16:29 Uhr
@ Petrus...she ich genauso....aber gibts irgendwo was handfestes ???
Danke übrigens für die Unterstützung bei der Frage nach dem Betriebsausschuss.....:-) Hast ja schon gemerkt auf was ich hinauswill....immerhin als einziger :-)
12.05.2011 um 18:15 Uhr
Das erste Problem ist ja, dass schon die Schulung der "normalen" WV-Mitglieder nirgends explizit geregelt ist, sondern nur von den Arbeitsgerichten per "Analogieschluss" aus §20 und §37(6) abgeleitet wird (Ein paar Urteile unter http://www.wahlvorstandsschulung.de/).
Anscheinend hat noch kein Arbeitsgericht die Frage geklärt, ob der Analogieschluss auch bezüglich der jeweiligen Ersatzmitglieder zählt. Nur fällt mir kein vernünftiger Grund ein, warum dies nicht der Fall sein sollte... Wenn also für EBRM gilt: "Der Betriebsrat kann ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung entsenden, wenn dies im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist." (BAG, Beschluss vom 19. 9. 2001 - 7 ABR 32/ 00), warum sollte für Ersatz-WV im vergleichbaren Einzelfall was anderes gelten?
Verwandte Themen
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo
BRV verweigert Betriebsverfassungsrecht-Schulung, wie vorgehen?
ÄlterHallo, ich als neuer BRM habe noch keine BVR Schulung gehabt und wenn ich mein Wunsch dem BRV erwähne (ich habe bei W.A.F. eine passende Schulung schon ausgewählt, jedoch wurde diese mit "das machen w
Schulung von Ersatzmitgliedern
ÄlterHallo Forum, hätte da mal ein Anliegen im Bezug auf Schulung von BR-Ersatzmitgliedern. Unser 9 köpfiger BR möchte Ersatzmitglieder von den verschiedenen Listen auf Schulung (BPersVG I) schicken. Der