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Minderheitengeschlecht hat alle Sitze?

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Thomas63
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen. Bin zwar schon lange im BR aber eine Servicefirma hat BR-Wahl und eine Frage zum Minderheitengeschlecht gestellt die ich nicht so recht beantworten konnte.

Sie haben 13 und 11 Beschäftigte. Nach Dhond hat das Minderheitengeschlecht einen Garantierten Platz im 3er BR. Die Frage war was passiert wenn das Minderheitengeschlecht bei Persönlichkeitswahl die 3 höchsten Stimmgergebnisse hat? (Genügend Bewerben aus beiden Geschlechter) Bekommt das Minderheitengeschlecht dann alle 3 Positionen im BR?

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Community-Antworten (6)

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Relfe

24.03.2022 um 08:48 Uhr

Ja. der Minderheitenschutz gewährt die Möglichkeit, das alle Sitze an die Minderheit gehen. Einen Mehrheitenschutz gibt es nicht.

Macht auch keinen Sinn, denn wenn die Mehrheit die Minderheit wählt dann ist das Demokratie, daher bedarf es keinen Mehrheitenschutz. Bei der Minderheit (wenn sie denn klein genug ist), wäre die Minderheit ggf. chancenlos überhaupt einen Sitz zu bekommen.

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Thomas63

24.03.2022 um 09:11 Uhr

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort

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R.Staunlich

24.03.2022 um 10:27 Uhr

"Bei der Minderheit (wenn sie denn klein genug ist), wäre die Minderheit ggf. chancenlos überhaupt einen Sitz zu bekommen."

Genau in diesem Falle steht ihr aber auch nach der Schutzregelung für das Minderheitengeschlecht kein einziger Mindestplatz zu.

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lilalu

22.04.2022 um 14:39 Uhr

Ja, bei einer Persönlichkeitswahl leuchtet die Argumentation "Macht auch keinen Sinn, denn wenn die Mehrheit die Minderheit wählt dann ist das Demokratie, daher bedarf es keinen Mehrheitenschutz." absolut ein. Aber wenn auf einer Wahl-Liste die Minderheit mit Hilfe von Ortsverbänden und Gewerkschaften dafür sorgt, dass das Minderheitengschlecht 70- 80 % der oberen Listenplätze belegt und dann die Mehrheit, in diesem Fall die Frauen, nicht mal mehr mit einem drittel der Sitze vertreten wird und das obwohl sie Interesse und Ambitionen haben... dann finde ich persönlich stimmt was nicht... aber scheinbar ist das rechtlich alles okay...

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Relfe

22.04.2022 um 14:43 Uhr

@lilalu

dann macht das Mehrheitsgeschlecht einfach einen eigene Liste ohne Minderheiten? Niemand ist verpflichtet sich als Kandidat dem Willen einer "Gewerkschaftsliste" zu beugen, einfach seine eigene Liste machen. So funktioniert Demokratie - einfach machen :-)

C
celestro

22.04.2022 um 16:10 Uhr

"mit Hilfe von Ortsverbänden und Gewerkschaften"

Sprichst du hier dann eher von politischen Parteien? Da müssten sich die Frauen dann halt fragen, ob man einer Partei gut aufgehoben ist, wo vorne fast nur Männer auf der Liste sind.

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