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Betriebsadresse

T
tageha
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir sind ein Betriebsratsloses Unternehmen, morgen findet die Wahl des Wahlvorstandes statt. Da wir mehrere Niederlassungen haben (da wir ein Arbeitnehmer Überlassung Betrieb sind) mein Frage ob wir auch mehrere Betriebsadressen führen dürfen. Halt immer dort wo ein Wahlvorstandsmitglied vorhanden ist. Mir scheint dies für die Wahl zum Betriebsrat vom Vorteil. Oder kann man Wahlvorschläge auch so einem Wahlvorstandsmitglied überreichen oder muss es per Post an eine bestimmte festgelegte Betriebsadresse gesendet werden. Vielen Dank für eure Info.....

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

12.05.2011 um 10:10 Uhr

Der Wahlvorstand muß, wenn er die Wahl einleitet, eine Wahlausschreibung erlassen. Darin ist genannt, daß die Wahlvorschläge dem Wahlvorstand zu übergeben sind. Wenn ihr also mehrere Niederlassungen habt, an denen MA beschäftigt sind, und dort auch ein Mitglied des Wahlvorstandes tätig ist, dann ist m. E. dem Sinne der Vorschrift genüge getan, wenn die Liste dem Mitglied des WV übergeben wird.

Der Wahlvorstand sollte sich eh zunächst einmal schulen lassen. Dabei werden solche Fragen geklärt

T
tageha

12.05.2011 um 14:53 Uhr

Danke für deine Antwort. Ja man erkennt bei solchen Fragen das wir noch nicht geschult sind....grins In meinem Musterschreiben steht: Wahlvorschläge sind unter der Betriebsadresse.......einzureichen. Kann es also problemlos in: Wahlvorschläge sind dem Wahlvorstand einzureichen......umändern. Nur der Wahlvorstand muß sich dann unverzüglich treffen um die Wahlvorschläge zu prüfen.

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