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Briefkasten verpflichtend für Wahlvorstand?

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toykos
Nov 2018 bearbeitet

Habe leider in der Literatur nichts dazu gefunden, muss ein Wahlvorstand über einen Briefkasten verfügen? Unser Wahlvorstand hat eine Betriebsadresse (Büro des Vorsitzenden), sowie eine Mailadresse (alle Mitarbeiter haben Mailzugang). Genügt dies oder muss zusätzlich eine Möglichkeit für anonyme Eingaben bestehen?

Bisher hatten wir immer einen eigenen Briefkasten, aber diesmal sind alle "ausgebucht" und wir möchten uns keinen Briefkasten teilen, weil dann ja Unbefugte auf Mitteilungen an den Wahlvorstand zugreifen könnten.

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Community-Antworten (2)

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Tanzbär

02.03.2010 um 07:52 Uhr

Was für anonyme Eingaben erwartet ihr denn? Ich denke, das geht gut ohne Briefkasten, zumindest haben wir so ein Teil noch nie gebraucht.

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toykos

02.03.2010 um 10:52 Uhr

Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass Einsprüche gegen die Wählerliste problematisch wären, wenn man dabei einen Kollegen "verpetzen" würde. Andererseits müssen die ja auch unterschrieben sein, sonst können wir nicht darauf reagieren. Aber gut, wenn das nicht Usus ist mit dem Briefkasten, dann werden wir darauf verzichten. Vielen Dank.

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