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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterbefragung durchführen

R
renius007
Jan 2022 bearbeitet

Hallo,

wir wollen gerne ein Meinungsbild von unserer Belegschaft einholen. Dürfen wir als BR daher eine Mitarbeiterbefragung durchführen?

Was gibt es zu beachten? Muss bspw. der Vorstand informiert werden und zustimmen?

Danke.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

14.01.2022 um 10:59 Uhr

Der BR darf tun, was für seine Arbeit relevant ist. Das muss dann beschlossen werden und die Beschlüsse dem AG übermittelt werden.

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ganther

14.01.2022 um 11:01 Uhr

das kann euch so niemand verbieten. Halt immer die Frage, um was es konkret geht. Wollt ihr die Meinung der Belegschaft zu einem Vorhaben oder eine BV, die verhandelt wird. Das ist ja im Regelfall recht einfach. Wenn man aber tiefer einsteigen will und Mitarbeiterzufriedenheit abfragen möchte wird es halt komplizierter. Klar kann man da einen Fragebogen zimmern und drauf los fragen, aber ob das dann valide ist, ob der AG auch nur ansatzweise das Ergebnis akzeptiert? Da kann man durch falsche Fragetechnik viel falsch machen. Es soll ja am Ende ein objektives Ergebnis sein. Es gibt da eine Reihe Anbieter am Markt, die hier entsprechende Systeme anbieten, die dann auch Ergebnisse liefern, die eine Vergleichbarkeit zulassen und wissenschaftlich abgesichert sind. Das kann man aber m.E. nur gemeinsam mit dem AG machen.

R
RudiRadeberger

15.01.2022 um 10:22 Uhr

Grundsätzlich sind Mitarbeiterbefragungen durch den Betriebsrat zulässig.

Der Betriebsablauf oder der Betriebsfrieden dürfen dadurch allerdings nicht gestört werden und die Fragen müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats halten (so. zB. die Entscheidung des BAG vom 08.02.1977- 1 ABR 82/74 , der auch das ArbG Berlin in seiner Entscheidung vom 24.10.2007-77BVGa 16633/07gefolgt ist). Der Betriebsrat muss die Mitarbeiter allerdings darauf hinweisen, dass die Umfrage anonym und freiwillig ist. Die Befragung, bzw. das Ausfüllen der Fragebögen, hat außerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen. Unzulässig sind allerdings Mitarbeiterbefragungen, welche bereits von vornherein eine bestimmte Antwort nahe legen oder wenn durch diffamierende Fragen die Persönlichkeitssphäre anderer Mitarbeiter verletzt werden.

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