Erstellt am 10.05.2011 um 11:22 Uhr von wahlvst
ganz einfach: Rücktritt akzeptieren. Denn es ist die freie Entscheidung eines jeden selbst. Ich würde sogar soweit gehen und sagen, einem BRM dass sich, sorry wenn es hart klingt, verkauft sollte man nicht nachtrauern.
Wenn aber das BRM (Nachrücker) hier Einfluss auf den AG genommen hat, also ggf. die Niederlegung für die Übertragung der Stelle angeboten haben, könnte man sogar einmal hie rprüfen ob hier von Seiten des BRM nicht ein Verstoß gegen § 78 vorliegt. Doch was sollte dieses bringen? Somit hinnehmen und ohne deisen weiter gute BR-Arbeit machen
Erstellt am 10.05.2011 um 11:23 Uhr von galaxy
@aspect
Auf was soll der BR reagieren? Hat sich der BR Nachrücker beschwert? Fühlt er sich unter Druck gesetzt?
Wenn ein EBRM seinen Rücktritt vom Amt erklärt dann ist das so. Spekulationen wieso weshalb warum er/sie dies getan hat kann man ja vermeiden, in dem man direkt mit dem EBRM spricht und nach Gründen fragt, oder???????
Gruß
Galaxy
Erstellt am 10.05.2011 um 11:41 Uhr von Niemand
War denn das Ersatzmitglied zu diesem Zeitpunkt im Amt? Hat es gerade ein reguläres Mitglied vertreten?
Wenn nicht ist bis jetzt überhaupt nichts geschehen. Ein Ersatzmitglied kann nämlich als solches gar nicht zurücktreten.
Erstellt am 10.05.2011 um 11:44 Uhr von charlot
Niemand
..stimmt zwar. Doch ein "guter" Nachrücker teilt die Absicht gleich dem BRV mit, damit der weis wehn er laden kann/muss. Die Niederlegung erfolgt dann im Falle des anstehenden Nachrückens. Doch dann können alle besser planen, wenn sie wissen, der möchte nicht mehr.
Erstellt am 11.05.2011 um 06:42 Uhr von Tanzbär
@Niemand
> Ein Ersatzmitglied kann nämlich als solches gar nicht zurücktreten.
Nun sei nicht päpstlicher, als im Kindergarten, oder so ...
Er kann sehr wohl erklären, dass er für das Amt eines Betriebsrates nicht mehr zur Verfügung steht. Ende - Aus - -Basta