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AG zahlt die geleistete Überstunden wegen ablehnung des Betriebsrats

A
alperen-77
Jan 2022 bearbeitet

Der AG hat mehtarbeit ohne zustimmung des BRS angeordnet.Danach hat er diese Überstunden den Mitarbeiter nicht ausgezahlt weil der Betriebsrat den Antrag nicht zugestimmt hat.

Was sollen die Mitarbeiter machen?

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Community-Antworten (7)

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DummerHund

14.01.2022 um 08:50 Uhr

Als BR würde ich dem AG hier ganz klar zu verstehen geben das der BR in Zukunft keine Überstunden mehr genehmigt bis der ausstehende Lohn gezahlt wurde. Sollte der AG noch mal eigenmächtig Überstunden durchführen lassen wollen der BR eine Verfügung auf Unterlassung beantragen wird. Einklagen müssen die MA den Lohn selber.

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celestro

14.01.2022 um 11:03 Uhr

Etwas seltsamer Rat, oder? Der BR sagt: "wir genehmigen keine Überstunden mehr, solange der Lohn nicht ausgezahlt wurde" ... Lohn der NICHT ausgezahlt wird, weil der BR die Zustimmung zur Auszahlung verweigert.

Ich würde aber auch sagen ... die MA sollten ihren Lohn einklagen.

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Relfe

14.01.2022 um 11:19 Uhr

Als MA würde ich dann zukünftig keine Überstunden mehr leisten

  1. weil nicht genehmigt
  2. weil der AG die nachweislich nicht vergütet
  3. die Bezahlung der unbezahlten Überstunden mit Fristsetzung einfordern und danach einklagen

unbezahlt arbeiten kann ich auch zu Hause beim Küchendienst

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rtjum

14.01.2022 um 11:43 Uhr

"unbezahlt arbeiten kann ich auch zu Hause beim Küchendienst"

Die Bezahlung dafür ist doch die gute Laune Deiner Frau... :-)

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rsddbr

14.01.2022 um 11:48 Uhr

Lässt sich da als BR nicht ein Kompromiss finden?

Nur mal laut nachgedacht: Der BR stimmt nachträglich der bisher nicht vergüteten Mehrarbeit zu, wenn der AG dann bereit ist die Mehrarbeit ordentlich zu vergüten. So brauchen die einzelnen MA nicht klagen. Anschließend erklärt der BR den MA, dass er zukünftig sofort nach Genehmigung von Mehrarbeit die Beleschaft darüber informiert (Aushang, Newsletter - was auch immer in eurem Betrieb sinnvoll und möglich ist). So wissen die MA zukünftig, ob die angewiesene Mehrarbeit auch vom BR genehmigt wurde und somit zu leisten ist. Wurde sie nicht genehmigt, muss sie nicht geleistet werden und die MA laufen wieder Gefahr, dass der AG die Mehrarbeit nicht bezahlen möchte. Vielleicht sollte auch noch der unmissverständliche Hinweis gegeben werden, dass eine nachträgliche Genehmigung nicht noch einmal erteilt wird.

C
Challenger

14.01.2022 um 15:41 Uhr

Zitat alperen-77 : Danach hat er diese Überstunden den Mitarbeiter nicht ausgezahlt weil der Betriebsrat den Antrag nicht zugestimmt hat.

Verstehe ich das richtig, dass der AG die Zustimmung zur Mehrarbeit beantragt hat und Ihr Diese abgelehnt/verweigert habt ?

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DummerHund

14.01.2022 um 16:40 Uhr

@challenger Genau so habe ich den Post verstanden. Deshalb gibt es für mich 2 Möglichkeiten- Das Verhältnis BR- AG ist bisher eigentlich gut gewesen und die Sache hier ist ein Einzelfall. Dann würde ich den Weg von @ rsddbr versuchen. Herrscht hingegen eh schon das Kriegsrecht zwischen BR und AG würde ich dem AG ganz klar zu verstehen geben Das ihr jeden betroffenen AN zu einer Klage raten werdet und das auf einer Betriebsversammlung die der BR umgehend einberufen wird. Betriebsversammlung ist Zeit und Kosten wo nicht gearbeitet werden kann. Weiter wird der BR keine Überstunden mehr genehmigen solange die Angelegenheit nicht zufriedenstellend geklärt ist. Und sollte der AG dennoch Überstunden anordnen der BR eine Klage auf Unterlassung einreichen wird.

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