Hallo Ihr zusammen,

ich bin erst ganz neu im Betriebsrat und brauche Eure Hilfe. Eine Mitarbeiterin bei uns möchte kündigen und hat um einen Rat gebeten.

In ihrem Arbeitsvertrag steht folgende Formulierung: „Nach der Probezeit richtet sich die beiderseitige Kündigungsfrist nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen“.
§622 (1) BGB sieht für die Kündigung durch den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats vor. Der Arbeitgeber hat dagegen nach §622 (2) eine verlängerte Kündigungsfrist, in unserem Fall 2 Monate zum Monatsende, da die Mitarbeiterin sieben Jahre im Unternehmen ist. Unsere Mitarbeiterin war bereits bei ihrem Rechtsanwalt. Er sagte, dass ihre Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende beträgt (die Formulierung im Arbeitsvertrag war für ihn unwichtig)
Wer hat denn hier Recht? Ich würde mal gerne Eure Meinung zu diesem Sachverhalt wissen. Vielen Dank im Voraus.