W.A.F. LogoSeminare

muß die SBV Bescheid bekommen

S
sstrobe
Nov 2016 bearbeitet

mup der arbeitgeber der sbv bescheid geben wann die intern eine stelle ausschreiben. kann wann möglich auch ein externer schwerbehinderter eingestellt werden

1.35502

Community-Antworten (2)

F
Forentroll

10.05.2011 um 10:39 Uhr

@sstrobe zu 1: Wenn es eine Abmachung (BV) zum Thema Stellenausschreibung gibt. JA zu 2: Es darf keine Einstellung zum Nachteil eines schon Beschäftigten sein. Hier müßte der BR der Einstellung des Externen widersprechen.

N
niemand

10.05.2011 um 10:59 Uhr

@Forentroll

Dem steht aber der §81 entgegen.

§ 81 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen (1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Sie nehmen frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit auf. Die Bundesagentur für Arbeit oder ein Integrationsfachdienst schlägt den Arbeitgebern geeignete schwerbehinderte Menschen vor.

Der Ag hat also für jede freie Stelle diese Prüfung durchzuführen. Diese Prüfung muss auch dem SBV gemeldet werden. Der AG muss also zuerst versuchen einen schwerbehinderten Bewerber für die Stelle zu finden. Er muss ja auch erst mal seine Beschäftigungspflicht erfüllen.

Ihre Antwort