Anspruch auf einen Umkleidespind
Hallo, haben Angestellte einen Anspruch auf einen Umkleidespind? Bei Gewerblichen Mitarbeitern ist dies ja so, weil sie ihre Arbeitskleidung wechseln müssen.
Community-Antworten (2)
10.05.2011 um 10:13 Uhr
@Infoman Gegenfrage: Müssen die Angestellten Dienstkleidung tragen?
10.05.2011 um 11:38 Uhr
Wenn keine Dienstkleidung zu tragen ist, steht den MA ein Kleiderhaken o.ä. zur Verfügung. §6(2) ArbStättV; Anhang zur ArbStättV, Kap.3.3, Abs.(1)
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