Anonyme Umfrage unter der Belegschaft - darf die vom BR zur Ermittlung der momentanen Berufszufriedenheit durchgeführt werden?
Kann der Betriebsrat eigenständig eine anonyme Umfrage im Betrieb starten,durch die die momentane Befindlichkeit und Berufszufriedenheit der Betriebsangehörigen ermittelt werden soll? Muss die Betriebsleitung nur informiert werden oder muss sie dem zustimmen?
Community-Antworten (1)
16.12.2005 um 16:45 Uhr
Hallo Socrates, im Gegensatz zu, durch den AG initiierten Umfragen, ist eine Befragung durch den BR nicht zustimmungspflichtig. Eine Information sollte im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit erfolgen, ist aber nicht verpflichtend. Gruß Fayence
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