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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anonyme Mitarbeiterbefragung

A
appletree
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betrieb soll eine anonyme Mitarbeiterbefragung stattfinden.Hat der BR das Recht die Fragen vorher einzusehen und mitzubestimmen wenn Fragen nicht gefallen? Danke Gruß appletree

2.47001

Community-Antworten (1)

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Fayence

24.03.2006 um 19:36 Uhr

Hallo appletree,

Mitbestimmungspflichtigkeit der Mitarbeiterbefragung grundsätzlich gemäß § 94 Abs. 1 BetrVG (vgl. Beschluss des LAG Hessen vom 5.7.2001, 5 Ta BV 153/00)

und falls diese Befragung online durchgeführt werden soll, gilt ergänzend der § 87 Abs. 1 Nr. 6, nämlich die objektive personenbezogene Überwachungseignung.

Gruß Fayence

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