Anonyme Mitarbeiterbefragung
Hallo, bei uns im Betrieb soll eine anonyme Mitarbeiterbefragung stattfinden.Hat der BR das Recht die Fragen vorher einzusehen und mitzubestimmen wenn Fragen nicht gefallen? Danke Gruß appletree
Community-Antworten (1)
24.03.2006 um 19:36 Uhr
Hallo appletree,
Mitbestimmungspflichtigkeit der Mitarbeiterbefragung grundsätzlich gemäß § 94 Abs. 1 BetrVG (vgl. Beschluss des LAG Hessen vom 5.7.2001, 5 Ta BV 153/00)
und falls diese Befragung online durchgeführt werden soll, gilt ergänzend der § 87 Abs. 1 Nr. 6, nämlich die objektive personenbezogene Überwachungseignung.
Gruß Fayence
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