Eingruppierung bei Versetzung
Hallo,
ein Mitarbeiter soll räumlich in eine andere Abteilung versetzt werden. Begründung: "Mit dieser Maßnahme soll eine Vereinheitlichung der Abläufe in der Auftragsabwicklung erreicht werden." Und: "An der derzeitigen Entlohnung und Arbeitszeit soll sich nichts ändern."
Da der zu versetzende Mitarbeiter aus einem Betrieb stammt, der mit unserem Verschmolzen wurde, erhält er keinen Tariflohn, und die Entlohnung liegt weit unter dem, was die anderen Mitarbeiter der Abteilung, in die er hinein versetzt werden soll, bekommen. Können wir im Zuge der Versetzung die angemessene Eingruppierung fordern? Wir wollen der Versetzung zustimmen, wollen aber auch, dass der Kollege entsprechend entlohnt wird.
Community-Antworten (1)
09.05.2011 um 12:02 Uhr
Ihr könnt der Versetzung zustimmen, aber gleichzeitig der vom ArbGeb vorgesehenen Eingruppierung widersprechen. Widerspruchsgründe auch gegen die Eingruppierung sind die in §99 genannten.
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