Unser Betriebsrat hat eine ältere Betriebsvereinbarung gekündigt, weil sie die Arbeitnehmer benachteiligt. Es ging um Arbeitszeitkonten. In der gekündigten Fassung steht, das der Arbeitnehmer die Zuschläge für Überstunden bei Ausgleich des AZK nicht bezahlt bekommen soll. Dies empfanden wir als nicht gerechtfertigt. Der Arbeitgeber ist da natürlich ganz anderer Meinung. Die Kündigung ist dem AG schriftlich mit der Aufforderung zu Neuverhandlungen und einem Vorschlag zu den von uns beabsichtigten Änderungen hinsichtlich der Bezahlung der Zuschläge zugegangen. Der AG reagiert darauf nicht. Wirkt die BV nach? Was können wir tun, damit der AG auf unsere Forderung reagiert? Ich sollte vielleicht noch sagen das unser Unternehmen keiner Tarifpartei angehört.