Pflichturlaub für einen Teil der MA
Hallo, durch die bevorstehende Betriebsänderung wird es auch notwendig SAP-seitige Anpassungen vorzunehmen. Dadurch kann ein Teil der MA an diesem Tag nicht arbeiten. Kann der AG verlangen, dass der betroffene Teil der MA Urlaub nehmen muss? Ich habe im Personalhandbuch nichts gefunden.
Community-Antworten (7)
06.05.2011 um 11:27 Uhr
Der ArbGeb kann mit dem BR einen Tag Betriebsruhe vereinbaren.
Ansonsten sind Betriebsänderung oder SAP-Anpassungen sein Problem - während der ArbN nichts dafür kann... Nach §615 BGB muss der ArbGeb den MA dann trotzdem bezahlen.
06.05.2011 um 11:34 Uhr
petrus, der BR will über meine Urlaub bestimmen. Toll!
06.05.2011 um 14:57 Uhr
aB: Auch wenn es Dich stört - ArbGeb und BR können einen großen Teil (2/3?) des Urlaubs der MA als verbindliche Betriebsruhe verplanen. Ist z.B. in großen Produktionsbetrieben mit Fließbandfertigung auch kaum anders möglich.
Was der BR in Jannas Betrieb macht? Könnte davon abhängen, was die MA bei der erwähnten Betriebsänderung vom ArbGeb kriegen... Und vielleicht auch noch davon, wann die "Betriebsferien" sein sollen. Am Tag nach Christi Himmelfahrt haben viele damit auch kein Problem...
06.05.2011 um 15:25 Uhr
petrus, Betriebsferien sind ja ok. Hier handelt es sich um einen Tag und das widerspricht dem BUrlG und sollte unter Betriebsrisiko laufen. Die Umstellung könnte auch am WE oder in der Nacht durchgeführt werden, was natürlich für den AG zusätzliche Kosten verursachen würde.
06.05.2011 um 16:15 Uhr
aB: Im Prinzip widerspreche ich dir ja nicht, dass das der ArbGeb als Betriebsrisiko zu tragen hat. Und wenn sich der BR dann doch durchringen sollte, dem ArbGeb entgegenzukommen, dann eben zu einem Zeitpunkt, wo ohnehin die halbe Belegschaft frei haben will (z.B. Brückentag) und nicht ohne Gegenleistung des ArbGeb (z.B. bei der erwähnten Betriebsänderung).
06.05.2011 um 17:02 Uhr
alterBrummbär
...nonsens!! Denn wie viele AN nehmen Urlaub auch tageweise?? Legst Du als Br dann ein Veto ein??
Das Bundesurlaubsgesetz verbietet auch den Tageweiseurlaub nicht grundsätzlich. Probleme kann es nur geben, wenn der AN alle Urlaubstage als Einzeltage nehmen möchte.
Aber solltes Du ein anders Bundesurlaubsgesetz haben, so nenne mir bitte die Fundstelle.
Doch auch ich würde sagen, Betriebsrisiko und man trifft mit dem AG eine Vereinbarung ggf. Überstunden oder Gleitzeit abzubauen bzw. vor/nacharbeiten oder alles ist möglich und der AN kann wählen.
alterBrummbär
#Das Bundesurlaubsgesetz verbietet auch den Tageweiseurlaub nicht grundsätzlich.#
Habe ich das behauptet??
Ja! ..... Tag und das widerspricht dem BUrlG und
06.05.2011 um 18:59 Uhr
wahlvst, ..ob ich als AN einen Urlaubstag für Behördengänge benötige oder ob der AG, weil er mich nicht beschäftigen will (kann) und mir Zwangsurlaub aufdrücken will, sind 2 Paar Schuhe. Oder Äpfel und Birnen.
#Das Bundesurlaubsgesetz verbietet auch den Tageweiseurlaub nicht grundsätzlich.#
Habe ich das behauptet??
...und Nonsens = http://www.flunk.de/webkatalog/forum-hartz-4/images/avatars/193286636948a06fc7c2bb6.jpg
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