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Unfall während einer Dienstfahrt mit Privat-PKW - Kann der AG von der AN verlangen, einen Teil des Schadens selbst zu tragen?

O
Oluscha
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin machte während einer Dienstfahrt einen Unfall, bei dem sie erhebliche Schäden an ihrem Fahrzeug erlitt (grobe Fahrlässigkeit kann ihr nicht vorgeworfen werden). Das Problem:

  1. Der AG wußte vom Einsatz des privaten PKW, hat es aber nicht ausdrücklich genehmigt
  2. Einen Teil des Schadens (etwa 50%) ist der AG bereit zu übernehmen, den anderen Teil soll die Kollegin selber tragen. Eine Begründung gibt er nicht. Meine Frage: Kann der AG von der AN verlangen, einen Teil des Schadens selbst zu tragen, oder greift hier BAG, DJV-Datenbank Juri Nr. 10485 umfänglich ?
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Community-Antworten (4)

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ridgeback

24.10.2009 um 21:35 Uhr

@Oluscha,

  1. Der Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gem. § 670 BGB analog, wenn er seinen privaten Pkw mit Billigung des Arbeitgebers für Dienstfahrten nutzt.

  2. Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die im Steuerrecht anerkannte Kilometerpauschale als pauschalierten Aufwendungsersatz, so wird damit neben den laufenden Betriebskosten auch die unfallbedingte Rückstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse abgegolten.

  3. Der Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz seines Eigen-Unfallschadens, der regelmäßig nicht unter die Kilometerpauschale fällt.

  4. Arbeitsrechtlich ist der Arbeitnehmer ohne besondere Vereinbarung und Vergütung nicht zum Abschluß einer Vollkaskoversicherung verpflichtet. Vereinbaren die Parteien den Abschluß einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, dann handelt es sich im Schadensfall um außergewöhnliche Kosten, die im Zweifel nicht mit der Kilometerpauschale abgegolten sind. NJW 1997 Heft 34

O
Oluscha

24.10.2009 um 21:42 Uhr

@ ridgeback Danke, dass Billigung des AG reicht war mir nicht klar, werde es noch heute Abend meiner Kollegin mitteilen.

L
Laffo

25.10.2009 um 15:28 Uhr

sind solche "privaten" Kosten, die aufgrund eines Arbeitsunfalles/Wegeunfalles entstanden sind, nicht auch steuerlich geltend machbar? Falls der AG nicht bereit ist die restlichen 50 % zu übernehmen & deine Kollegin einem Rechtsstreit aus dem Wege geht, wäre dies noch eine Möglichkeit.

R
rainerw

25.10.2009 um 17:59 Uhr

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