Ein Abteilungsleiter wurde in einen anderen Bereich versetzt.
Seine ursprüngliche Abteilung wird nun mit einer Kollegin "kommissarisch befristet bis Ende 2011" als Leitung bersetzt. Höhergruppierung wurde vorgenommen. Ein Kollege hätte auch Interesse gehabt.
Eine interne Stellenausschreibung unterblieb. Der BR hatte deswegen widersprochen.
Der AG meint dies ohne Beteiligung des BR machen zu können. Begründung: Die Leitung wurde zeitlich begrenzt, um dann zu entscheiden, ob die Leitungsstelle überhaupt zukünftig noch notwendig, oder neu geschaffen werden sollte.
Sollen wir dennoch auf unsere MB bestehen?