schriftlicher Mitarbeitertest
Hallo, wir haben im Betrieb eine sehr motivierten Produktionsleiter der leider manchmal über das Ziel hinausschiesst. Momentan führt er gerade Schulungen über ein neues Produktionssystem durch. Uns ist jetzt zu Ohren gekommen, dass er in Kürze bei den Geschulten einen schriftlichen Test durchführen will um zu sehen ob jeder alles verstanden hat. Diesen Test sollen die AN auch noch unterschreiben. Wir wollen das natürlich unterbinden. Hat vielleicht jemand einen Tip wie man das begründen kann, ohne dass dieser gleich sein Gesicht verliert.
Community-Antworten (1)
07.05.2011 um 23:12 Uhr
@Jonnie § 96-98 BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
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