Ein Mitglied des Betriebsrat geht von einer Festanstellung in einen Horarvertrag über. Kann er Mitglied im Betriebsrat bleiben? Auch als Vorsitzender?
Erstellt am 05.05.2011 um 11:56 Uhr von Krähe Als Honorarkraft bis du selbsständig, somit kein Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG. Hast du gekündigt oder bis gekündigt worden?
Erstellt am 05.05.2011 um 12:31 Uhr von wahlvst Also, NEIN mit dem Ausscheiden und Übergang in Honorarkraft/Vertrag ist das BR-Mandat per Gesetz erloschen. Es bedarf keiner Erklärung.