Erstellt am 05.05.2011 um 11:14 Uhr von wahlvst
Bisher haben wir bei Urlauben, Krankheiten etc. zu dritt oder viert getagt, von allen so gewollt
Ganz TOLLLLLLL !!!!!!!!!!!
Damit sind alle in diesen Sitzungen gefassten Beschlüsse wegen fehlerhafter Ladung NICHTIG.
Der AG kann sich ggf. freuen, denn er kann nun einfach wenn es ihm passt die Nichtigkeit aus diesen Gründen feststellen lassen und er bekommt Recht.
Ihr, vor allem der BRV hat ein grobe Pflichtverletzung begangen. Also einmal § 23 BetrVG lesen. Nun können u.a. die AN den Mandatsentzug des BRV oder auch die Auflösung des BR wegen mehrfacher grober Pflichtverstößen beantragen. Dann sind die BRM mit Rechtskraft des Urteils auch alle ihre Schutzrechte los.
Erstellt am 05.05.2011 um 11:15 Uhr von Krähe
Alle Beschlüsse, die ihr ohne Ladung der Ersatzmitglieder jemals gefasst habt, sind somit ungültig.
Es stellt sich die Frage, warum ihr euch so angreifbar macht.
Erstellt am 05.05.2011 um 13:18 Uhr von nurmalsogefragt
Manchmal kann man sich leider nur fragen, warum schauen BR nicht einfach mal in Gesetz und schulen sich? Das BAG hat vor langer Zeit schon festgestellt, dass es eine Mandatspflicht ist sich ds notwenige Wissen anzueignen. Das unterlassen stellt somit eine grobe pflichtverletzung § 23 BetrVg dar.
Erstellt am 05.05.2011 um 13:43 Uhr von BRVLH
Zitat wahlvst
"Nun können u.a. die AN den Mandatsentzug des BRV oder auch die Auflösung des BR wegen mehrfacher grober Pflichtverstößen beantragen."
wäre mir neu das einzelne BRM durch die AN ausgeschlossen werden können.
Wo hast du das denn her?? Ein Quellennachweis dafür wäre hier hilfreich.
Danke schon mal
Erstellt am 05.05.2011 um 15:54 Uhr von Ulrik
@BRVLH
§23 BetrVG, Absatz 1
"Mindestens ein Viertel der AN(!!) [..] können beim ArbG den Ausschluss eines BRM aus dem BR oder die Auflösung des BR wegen grober Pflichtverletzung beantragen"