Seminar für E-BRM ohne Entsendebeschluss ???
Hallo Kollegen,
wiedereinmal suche ich aus verzweiflung hier um Ratschläge und Tipps.
In der VORletzten Sitzung habe ich (E-BRM) beantragt, zur nächsten Sitzung den TOP bzgl. Seminarbesuch/Entsendebeschluss aufzunehmen, welches auch von 2 weiteren BRM zugestimmt wurde. Dieses Thema erntet allerdings vom BRV und dessen Stellvertreter nur böse Blicke und Bemerkungen. Es kam zum allgemeinen Streitgespräch welches soweit ausgeartet ist, das dieses Thema sicherlich NICHT zum TOP für die nächste Sitzung im Protokoll eingetragen wurde.
Da ich allerdings NUR durch den Entsendebeschluss an einem Seminar teilnehmen darf, weiss ich nun nicht mehr was oder wie ich es anstellen soll.
Auch der Grund, das eine Neuverhandlung der Betriebsvereinbarung bevorsteht, konnte keinen der beiden Vorsitzenden von der Notwendigkeit überzeugen.
pro - das E-BRM (ich) hat bereits an 11 von 23 Sitzungen teilgenommen und fordert die Teilnahme an den Grundseminare BetrVG I und Arbeitsrecht I
contra - hohe Kosten, Notwendigkeit nicht gegeben
Community-Antworten (2)
05.05.2011 um 11:03 Uhr
@robertgoytex Denen würde ich mal nachfolgende Urteile unter der Nase halten: 15.05.1986 - 6 ABR 64/83 BAG 19.01.2000 - 8 BV 18/99 AG Mannheim
Sobald du mer als ein 1/4 aller Sitzungen teilgenommen hast hast du einen Anspruch. Auf die Grundseminare.
Ruf mal bei WAF an. Da wird dir geholfen!
05.05.2011 um 14:49 Uhr
@ Forentroll
das ich an mehr wie 1/4 der Sitzungen teilgenommen habe und das hierüber ein Urteil vom LAG Hamm existiert, interessierte die Herren recht wenig . . . .
Man sieht mich als Störenfried, da ich auf Sitzungen auf Mißstände im Betriebsrat hinweise. Dies fängt an bei "Ladungsfehler" über "fehlerhafte Sitzungsprotokolle" und weiter mit "Pflichtverletzung" und und und
Sitzungen dauern bei uns 14-tägig 60-90 Minuten und bei der jährlichen Betriebsversammlung dauert die Vorführung des Tätigkeitsberichts mal ganze 45 SEKUNDEN.
Habe bei einer Sitzung mal ein Schreiben vorgelegt, worin Rechte, Pflichten und Aufgaben eines BR aufgeführt sind . . . . . ja genau, mache mich NICHT beliebt. Noch kein Jahr im BR . . . weiß alles besser und will die Welt verbessern
Unser BR ist ein " Neugier-Befriedigendes-Kaffeeklatsch-Treffen mit Kündigungsschutz"
Habe mir BR-Arbeit ganz anders vorgestellt . . . und möchte auch nicht die nächsten 3 Jahre nur die Zeit absitzen. Möchte am liebsten sofort los und ein "gerichtliches Kontrollverfahren" in die Wege leiten, aber a.) weiß ich nicht wo und b.) nicht wie Die Möglichkeit einen RA aufzusuchen sehe ich als letztes Mittel.
Habe hier im Forum mal gelesen, das dieses Verfahren besser sei als direkt auf §23 BetrVG zu pochen, da bei §23 Beweise vorzulegen sind.
Kennt jemand die Vorgehensweise eines gerichtliches Kontrollverfahrens?
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