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Antrag auf Gleichstellung gemäß §2 Abs 3 SGB IX

P
PapaSchlumpf
Jan 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen

Wir haben als BR Gremium einen Anhörungsbogen zu einem Gleichstellungsantrag erhalten. Ein Kollege auf dem BR ist mit der Thematik bereits vertraut, da der / die MA ihn bereits freiwillig darüber in Kenntnis gesetzt hat. Der betroffene Kollege hat nun den Antrag entsprechend bearbeitet.

Jetzt die Frage: Braucht man hierfür einen Beschluss vom BR-Gremium oder zumindest vom Betriebsausschuss? Oder kann das der Kollege eigenmächtig unterschreiben und zurückschicken?

Vielen Dank für eure Erfahrungen.

VG PapaSchlumpf

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Community-Antworten (1)

N
netteannette

12.01.2022 um 14:30 Uhr

Beschluss braucht es keinen. Normalerweise wird der Anhörungsbogen vom BR-Vorsitzenden unterschrieben. Sinnvoll ist es, den Bogen in Abstimmung mit dem Betroffenen (hat der Kollege ja gemacht) UND der Vertrauensperson der Schwerbehinderten auszufüllen. Es sollten möglichst gewichtige, einheitliche Argumente/Antworten darin genannt werden, damit die Gleichstellung auch bewilligt wird.

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