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interne Bewerbung abgelehnt

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Ratloser
Jan 2018 bearbeitet

Ich benötige Hilfe bzw. eine richtige Einschätzung des Sachverhaltes.

In unserem Betrieb wurde eine leitende Position ausgeschrieben.

Hierauf hat sich ein Mitarbeiter intern beworben. Er kann eine Übereinstimmung der Anforderungen von nahezu 100% vorweisen und hat in der Vergangenheit rund 3 Monate mangels Personal diese leitende Funktion ausgeübt.

Nun wurde eine externe Kraft auf diese Stelle eingestellt. Der neue Mitarbeiter liegt in der Qualifikation bei ca. 30% und muss neu angelernt werden.

Der Betriebsrat hat der Einstellung noch nicht zugestimmt und ist damit auch nicht einverstanden.

Randbemerkungen: Dem internen Bewerber wurde KEIN Vorstellungsgespräch eingeräumt, da man ihn kenne (?). Der interne Bewerber ist Beriebsratsmitglied und durfte keine Bewerbereinsicht vornehmen . Der interne Bewerber wurde zum „Absagegespräch“ bestellt und Gründe wurden ihm, auch auf Nachfrage hin, nicht mitgeteilt. Die Betriebsratsvorsitzende zum stillschweigen verdonnert und eingeschüchtert.

Wie könnte in diesem Fall vorgegangen werden ohne den Betriebsfrieden nicht allzu stark zu gefährden.

Liegt hier ein klarer Fall von Diskriminierung vor?

Gruß Ratloser

19.66105

Community-Antworten (5)

G
ganther

04.05.2011 um 15:54 Uhr

Das kann der AG durchaus so machen.... Insbesondere hat NUR der AG die Qualifikation zu beurteilen!

Jetzt könnt ihr prüfen ob alle Formalien eingehalten wurden. Wie sieht es mit den schwerbehinderten aus... Aber wenn der AG da alles richtig macht ...

N
neskia

04.05.2011 um 16:55 Uhr

Lehnt die Einstellung nach Punkt1 aus §99BetrvG ab. Grund: Verstoß gegen §78 BetrVG letzter Satz

W
wahlvst

04.05.2011 um 19:19 Uhr

neskia,

den Verstoß gegen § 78 muss man dann aber auch glaubhaft beweisen. Das hier einem einzelnen und betroffenen BRM die Einsicht verweigert wurde ist kein Grund. Denn es wurde bestimmt nicht dem BR die Einsicht verweigert. Somit hat der BR dem AN der zufällig auch BRM ist die Einsicht verweigert wie jedem AN. Auch kann und wird er sagen, er durfte ja NICHT dem BRM einen Vorteil verschaffen, denn das wäre ein Verstoß gegen § 78 gewesen.

Der AG muss auch nicht jedem AN die Möglichkeit der Vorstellung einräumen. Hier kann er sogar sehr glaubhaft darlegen, dass es hier besonders nicht notwenig war, da er ihn und seine Fähigkeiten ja kennt.

R
Ratloser

04.05.2011 um 22:07 Uhr

Danke für die ersten Einschätzungen.

Hier noch ein paar Ergänzungen zur Klarstellung: Der interne Bewerber ist ganz klar geeignet (hat auch eine ergänzende einschlägige Fachausbildung für diesen Bereich) und hat in der Vergangenheit dazu seine Eignung unter Beweis gestellt –von der Geschäftsführung als Lob für seine Arbeit bestätigt!

Der externe Bewerber wird derzeit angelernt und ist bei weitem (noch) nicht in der Lage die Aufgaben zu erfüllen. Er ist daher zwingend auf die volle Unterstützung des abgelehnten internen Bewerbers angewiesen.

Nach unserer Einschätzung hätte der interne Bewerber die leitende Stelle bekommen sollen und der externe Bewerber „dahinter“ eingestellt werden sollen.

Warum der interne Bewerber die Stelle nicht bekommen hat ist unklar. Seine fachliche Qualifikation steht außer Frage. Wäre seine Bewerbung als externe Bewerbung eingegangen, wäre er mit großem Abstand unschlagbar vorne!

Es wird davon ausgegangen, dass keine Gründe der Ablehnung genannt wurden um den Tatbestand der Diskriminierung nicht zu stützen.

  1. Was meint Ihr generell noch dazu?
  2. Können wir zumindest die gleiche Gehaltsstufe einfordern?

Gruß Ratloser

W
wahlvst

04.05.2011 um 23:27 Uhr

Ratloser

einfordern kann man alles, nur eben nicht bekommen. Der AG muss nicht unbedingt den "Besten" einstellen bzw. dem "Besten" dei Stelle geben. Er darf nur nicht gegen das AGG verstoßen. Das kann man hier aber auch nicht erkennen.

Der BR kann unter Nutzung der im BetrVG vorgesehenen Gründe die Zustimmung verweigern. Ist der Grund einer der dem BetrVG entspricht, muss der AG vors ArbG um sich die Zustimmung ersetzen zu lassen. Das war es dann aber.

  1. Können wir zumindest die gleiche Gehaltsstufe einfordern? Diese Forderung könnte man als Verstoß gegen § 78 auslegen, da es ja um ein BRM geht.

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