Erstellt am 22.09.2006 um 18:18 Uhr von Kölner
@muckel1502
Wenn Ihr es nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nicht reglementiert, ja!
Erstellt am 22.09.2006 um 19:14 Uhr von Heini
Nein, das darf der Arbeitgeber nicht !
Ohne Einigung mit dem Betriebsrat darf der AG keine Kamera installieren.
Beim Arbeitsgericht kann der Betriebsrat beantragen, dem Arbeitgeber unter Androhung eines Zwangsgeldes aufzugeben, die Überwachungskamera zu entfernen.
Das Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat in § 87 Abs. 1 Nr. 6 weit reichende Mitbestimmungsmöglichkeiten im Hinblick auf technische Einrichtungen, die der Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer dienen, ein.
Es handelt sich hier nicht in erster Linie um ein Mitbestimmungsrecht, sondern um eine Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats, da es nicht darum geht, dem Betriebsrat Rechte einzuräumen, sondern darum, die Rechte der Beschäftigten zu schützen.
Das Rechtsgut, das der Gesetzgeber damit in erster Linie schützen möchte, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer, das sich u. a. aus dem Art. 2 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Grundrecht auf Einhaltung der Menschenwürde (Art. 1 GG) ergibt.