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Wann muss die konstituierende Sitzung vom Wahlvorstand einberufen werden?

L
Lolipop
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an Euch alle, ich bin etwas verwirrt,deshalb meine Bitte an Euch mich eventuell zu entwirren. Am Do. letzter Woche war bei uns Betr.-Wahl. Jetzt meine Frage:Wann muss die konstituierende Sitzung vom Wahlvorstand einberufen werden? Laut Däubler und W.A.F. §29 Wahlordnung vor Ablauf einer Woche (Wahl war mehrere Tage),habe ich das richtig verstanden,wenn ja hätte ich denn nicht spätestens heute die Einladung bekommen müssen,denn ich bin auch zum Betr.Rat gewählt worden. Laut Info soll die Sitzung aber erst zum 30.05.2006 einberufen werden, ist das zulässig? Weitere Info der der jetzige BR ist seit Dez.2001 im Amt (außerordentliche BR.-Wahl),kann das damit zu tun haben? Es wäre schön wenn Ihr mich entwirren könntet

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

05.05.2006 um 22:32 Uhr

Die Einberufung hättest Du tatsächlich heute bekommen müssen. Der Termin kann aber entsprechend später sein.

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