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§ 45 KWG - schriftliche Bestätigung trotz gesetzlicher Grundlage

H
honeymoon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben hier ein kleineres Problem mit dem §45 des KWG und ich würde gerne wissen, ob jemand evt. das gleiche Problem hat. Wir hier sind im Bankgewerbe und sollen lt. unserer Personalabteilung eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben, über einen § der noch nicht wirklich ausgegoren ist und immer noch in Bearbeitung ist. Leider wissen wir nicht, welche Auswirkungen eine solche Zusatzvereinbarung auf unseren Arbeitsvertrag haben könnten. Jetzt wurden wir letzmalig bis gebeten diesen zu unterschreiben und zurück zu schicken. Kann mir hier jemand sagen wie ich das deuten soll? Wir haben uns jetzt auch schon mit mehreren Banken in Verbindung gesetzt, die von diesem § noch nichts gehört haben und sind doch jetzt etwas verunsichert.

lg. honeymoon

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Community-Antworten (2)

W
wölfchen

03.05.2011 um 18:42 Uhr

. . . was soll denn in dieser Zusatzvereinbarung stehen? Und was habt Ihr mit den Eigenfinanzmitteln Eures Arbeitgebers zu tun? Und den § 45 KWG findet man übrigens ohne Anruf ganz einfach bei google und ähnlichen Suchmaschinen - nur erschließt sich da noch nicht der Zusammenhang mit Euren Arbeitsverträgen . . .

E
Endeavour

04.05.2011 um 12:09 Uhr

Evtl geht es um § 45 Abs 2 Nr. 6 KWG "...die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses beschränken; dies gilt nicht für variable Vergütungsbestandteile, die durch Tarifvertrag oder in seinem Geltungsbereich durch Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung vereinbart sind."

Warum es bei einer gesetzlichen Grundlage einer Zusatzvereinbarung bedarf, ist mir jedoch auch nicht klar.

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