Unser Betrieb hat eine Außenstelle, welche 600 km entfernt vom Hauptbetrieb liegt. Es gibt dort ca. 15 MitarbeiterInnen. Um die Kollegen trotzdem betreuen zu können, ohne regelmäßig hinfahren zu müssen, haben wir uns überlegt, dort eine Art Vertrauensmann zu benennen. Können wir hierfür z.B. eine Auskunftsperson nach § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG benennen? Oder wie können wir das sonst formal richtig gestalten? Vlt. einen Ausschuss "Betreuung Außenstelle" bilden? Regelmäßig hinzufahren wäre für uns alle eine große zusätzliche Belastung. In der letzten Amtsperiode war ein BRM von dort gewählt worden.