kein Pausenraum und kein essen am Arbeitsplatz - direkter Kundenkontakt
Hi, ich arbeite in einem Unternehmen von knapp 100 Mitarbeitern. Nun wird eine Außenstelle (eine Servicestelle für Kunden) geschaffen, an dieser werden 2 Vollzeitkräfte arbeiten. Der AG untersagt das essen in der Pausenzeit am Arbeitsplatz und beruft sich auf die Arbeitsstättenverordnung nach der ja min. 10 Angestellte vorhanden sein müssen um in die Verpflichtung eines Sozialraums zu kommen. Bezieht sich diese Personenanzahl wirklich auf diese 2 MA in der Außenstelle oder muss er die Gesamtzahl der MA´s im Betrieb berücksichtigt werden ? Die MA´s sind also gezwungen bei jedem Wetter irgendwo draußen eine Mahlzeit zu sich zu nehmen.
Die Außenstelle hat ständigen Kundenverkehr, es gibt keinerlei Rückzugsmöglichkeit für den MA. Mit Kälte oder ähnlichen Beeinträchtigungen ist am Arbeitsplatz nicht zu rechnen.
Was kann man hier für die beiden MA´s tun ?
Community-Antworten (9)
26.11.2019 um 19:39 Uhr
Und wie können die Kollegen dann überhaupt Pausen machen?
Erinnert sei an die Mitbestimmung bei der Frage "Ordnung im Betrieb"; § 87 I 1 BetrVG und die Mitbestimmung bei der Lage der Pausen ......
26.11.2019 um 21:21 Uhr
26.11.2019 um 23:15 Uhr
@Kratzbürste,
Es gibt ein Zeiterfassungssystem und eine feste Pausenzeit in der die Servicestelle "geschlossen" ist. (13-14) Dies wird dem Kunden als Öffnungszeit signalisiert.
Die Personen können am Platz Pause machen jedoch dort nichts essen. Auf dem Beratungsterminal steht ein Schild das Pause ist, die Kunden haben jedoch trotzdem Zugang zur Halle da es sich um ein shop in shop sytem handelt und sprechen sicher trotzdem den sich in der Pause befindlichen MA an. Man kann sich also nur draußen erholen und etwas zu sich nehmen.
@Dummerhund,
Das verstehe ich bei Deinem link nicht: "wo ständig Kunden oder Besucher Zutritt haben (vgl. Abschn. 4.1 Abs. 3 ASR A 4.2)."
Dh in unserem Fall hat der AG die Verpflichtung einen Pausenraum zu schaffen ?
Er sagt ja, das diese Halle einer Bürofläche gleichzusetzen ist. Aber eben mit ständigem Kundenkontakt, was zählt hier ?
27.11.2019 um 00:27 Uhr
@Ralf "Man kann sich also nur draußen erholen und etwas zu sich nehmen."...… ….Das Selbige auch wenn draußen 40 Grad sind, es Schneit, 50 l Regen auf dem Quadratmeter runter kommen oder es 15 Grad Minus sind. Nicht nur die Arbeitsstättenverordnung spielt eine Rolle, auch der Gesundheitsschutz. Weiter auch das Arbeitzeitsgesetz. Aber mal die Frage, habt ihr einen Betriebsrat?
27.11.2019 um 00:48 Uhr
Ja, der BR hat die Gesetzeslage geprüft und konnte kein Argument finden um gegen den AG vorzugehen. Bzw. Der örtlichen Versetzung der beiden zu widersprechen. Deswegen veruche ich als normaler MA hier ein mögliches Ergebnis zu finden und den beiden zu helfen.
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt nix vor, da unter 10 Personen wie oben geschrieben.
Das Arbeitszeitgesetz ist eingehalten da der MA eine entsprechen Arbeitszeit und Pausenzeit hat die er nach dem Gesetz haben muss.
Gesundheitsschutz ? Juckt das den AG ? Es müssen doch so viele Leute aus dem Einzelhandel bei Wind und Wetter raus um sich zu ernähren.... Was kann man tun ? Betriebsarzt konsultieren ? Hast Du einen Vorschlag ?
Einen Mitarbeiterparkplatz gibt es übrigens auch nicht, sonst hätte man sich in sein Auto setzen können um dort seine Schnitte zu essen.... Die Parkplatzsituation ist dort so extrem das die betreffenden locker 20min. zum Arbeitsplatz laufen müssen...
Und nun ?
27.11.2019 um 12:43 Uhr
Es hilft das komplette Lesen von Vorschriften. Les die ASR 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume, da ist es unter 4.1 (3) doch ganz klar genannt. Wenn Kunden zutritt haben ist auch bei weniger als 10 Beschäftigten ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen. wie auch wohl in dem Link vom dummenHund so schon geschrieben.
27.11.2019 um 15:39 Uhr
@Ralf Sorry, aber die Argumente springen einen BR hier förmlich an um einer Versetzung zu Widersprechen; und bietet den MA genügend Gründe um einen Änderungsvertrag nicht zu unterschreiben. Ein BR sollte die Gesetzeslage nutzen um dieser Versetzung zu widersprechen. Aufführen, nieder schreiben und den AG mit einem ablehnenden Beschluss zur Versetzung zukommen lassen. Hier ist dann der AG am Zuge ob er die Maßnahme nach § 100 BetrVG weiter verfolgt. @rtjum hat ja noch mal auf mein Geschreibsel verwiesen. Gugge ich noch mal hier rein: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/ finde ich auch dort: "Ob Pausenraum oder Ruheraum: Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass eine Räumlichkeit zum Ausruhen vorhanden sein muss." Der AG wird zwar Argumentieren, das der AN ja Pause machen kann am Arbeitsplatz. Dies jedoch darf der BR und der AN nicht so einfach hinnehmen. Sind Kunden im Raum und kann man seine Mahlzeiten ist das ganz bestimmt keine Erholung von der Arbeit. Und würde deshalb evtl. nicht als Pause anerkannt. Und hier kann es nicht sein das Arbeitnehmer draußen Essen und trinken müssen in ihrer Pausenzeit. Dies wäre bei Hitze, Kälte und Unwetter bestimmt nicht im Sinne des Gesundheitsschutzes (Gesetz). Was das Arbeitszeitgesetz betrifft, beschränkt sich das nicht nur darauf wann Arbeitsanfang, Arbeitsende und dem Umstand das eine Pause zu machen ist. Schaue hier näher in § 4 Arbeitszeitgesetz und du weißt dann welche Mitbestimmung der BR hat. Und nochmal, machen die Kollegen Pause und es laufen Kunden rum ist das meiner Meinung nach keine Pause. Das sind Gründe die der BR angeben kann und sollte. Hier sollte ein BR nicht hingehen und sagen ich finde keine Gründe dagegen. Gründe anführen und dann abwarten ob der AG nach § 100 BetrVG gegen die Entscheidung angehen will. Den Rest erledigt dann evtl. die Gerichtsbarkeit. Ma sollten evtl. auch mal selber bei einem Fachanwalt die Sachlage so darlegen. Sollte einiges von dem hier schon geschrieben worden sein, bitte ich um entschuldigen. Bin wegen meiner Chemo beim schreiben eingeschlafen und hab den Rest jetzt zum Schluss noch geschrieben.
28.11.2019 um 22:28 Uhr
Hi,
Vielen Dank für eure Informationn. Sorry für die späte Rückmeldung von mir.
@rtjum, ich bin nur ein normaler Mitarbeiter der von BR Arbeit keine Ahnung hat. Ich habe 4.1(3) als -kann- und nicht als -muss- Vorgabe verstanden.
Der AG stellt von einem Mitmieter eine kleine Küchnzeile zur Verfügung ohne Stühle und Tisch, der MA kann dort seine Tasse spühlen. Ich hoffe mal das der AG deis nicht als Pausenraum durchsetzen kann.... man kann sich ja auch im stehen ausruhen...
@Dummerhund,
Der BR hat dem Umzug und der Änderung nicht widersprochen, ein Änderngsschreiben habrn die MA die jetzt umgezogen sind nicht erhalten. Müssen sie denn was unterschreiben ? Ist das nicht eine einseitige Anordung des AG, da im MA Vertrag steh das er im "jeweiligen Gebiet des Unternehmens einsetzbar ist" da muss also der MA gar nicht sein ok geben.
Ich vermute das der AG dem BR gedroht hat die beiden MA zu kündigen, der AG hat vielleicht zum BR gesagt wir machen den alten Standort zu und es gibt dann eben keinen neuen Servicestandort wenn ihr als BR nicht mitspielt. Der Vorgesetzte Teamleiter der beiden Betroffenen Mitarbeiter ist übrigens der Betriebsratsvorsitzende...
Mir kommt das langsam so vor, ein guter BR hätte sich doch sicher auch über so einen Weg oder einen Rechtsbeistand schlau machen können...
Der Umzug ist wie gesagt bereits durchgeführt, am Arbeitsplatz herschen Temperaturen von 18C. Dazu werden die MA den Gesundheitsbeauftragten ansprechen, ich denke es sollten mind. 20C sein...
Was kann sich ich jetzt tun ?
Sollten die MA direkt zum Anwalt gehen, können sie dem BR wegen "fehlendem Wissen" und der dann wohl nicht korrekten Zustimmung eine Strafe auferlegen. Können sie dem Aufsichtsrat der dem Umzug zugest mt hat und dann wohl die Situation nicht hinterfragt hat eine Strafe angeben ?
Selbst wenn der AG einlenkt und er hat dann keine Möglichkeit an dem neuen Standort einen Pausenraum zu schaffen, dann würde er sicher die Klage der Mitarbeiter ausnutzen um sie zu kündigen oder anderweitig durch Versetzung fertig zu machen nd an diesem Standort Personal einstellen die mit der Gegebenheit zufrieden sind...
29.11.2019 um 01:20 Uhr
Nein ... Strafen für BR-Mitglieder, die keine Ahnung haben sind nicht vorgesehen.
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