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Kandidaten streichen?

B
barevi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute,

am 17.05. steht bei uns die Wiederwahl zu einem 9er Personalrat an. Nun hat sich NACH Erstellung und Veröffentlichungen der Liste gezeigt, dass ein MA, der darauf steht, zum 01.07. aus unserem Amt ausscheiden wird.

Wie ist nun vorzugehen? Kann er noch von der Kandidatenliste gestrichen werden? Wenn nicht, wären die auf ihn entfallenden Stimmen ja "verloren". - Kann ggf. sogar ein Ersatzkandidat aufgenommen werden?

Ich bitte um Eure Hilfe...

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Community-Antworten (4)

K
kainil

02.05.2011 um 09:56 Uhr

Hallo barevi,

ich finde es Toll, das sich ein Mitarbeiter bis zum Ende seiner beruflichen Tätigkeit für die Kollegen einsetzen will. Und wenn der Kollege in den Personalrat gewählt wird, hat er doch das Vertrauen seiner Kollegen. Und wenn dieser Kollege Beruflich ausscheidet, dann rückt doch der nächste nach. Stärkt Eurem Kollegen doch den Rücken, anstatt Ihm in diesen zu fallen durch solche Fragen.

B
barevi

02.05.2011 um 10:26 Uhr

Hallo kainil,

wenn meine Frage so rübergekommen ist, hast Du mich gründlich missverstanden. Wir bedauern alle sehr, einen kompetenten, stets freundlichen und offenen Mitstreiter zu verlieren. - Die Frage tauchte übrigens auch bei ihm selbst auf, da der PR am 01.06. sein Amt antritt und er selbst dann schon 4 Wo. später ausscheidet... Dies nur zurErklärung, also nicht gleich "Böses" unterstellen! Schönen Tag noch und danke für Deine Antwort!

M
Matze

02.05.2011 um 11:32 Uhr

Hallo barevi, wie kainil schon geschrieben hat, sollten keine Formfehler vorliegen, ist die Liste gültig, auch wenn der betreffende Kollege nur noch 4 Wochen im Amt ist. Ein Nachrücker wird dann sein Amt übernehmen. Die Wähler müssen durch ihre Stimme entscheiden, ob sie dieses 'Nachrückverfahren' unterstützen. Mit kollegialen Grüßen

F
Forentroll

02.05.2011 um 12:25 Uhr

Sobald die Liste dem Wahlvorstand zugegangen ist darf sie nur bei heilbaren Fehlern korrigiert bzw. nachträglich geändert werden. Danach nicht mehr. Also steht er drauf muss er die Wahl antreten. Er kann höchstens auf sein Amt verzichten. Siehe oben Software zur Wahl.

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