W.A.F. LogoSeminare

Kandidat widerruft / Abteilungleiter hatte interveniert

H
Hartmann
Nov 2016 bearbeitet

Zwei Kandidaten haben ihre Kandidatur widerrufen (nachdem ihr Abteilungsleiter massiv dagegen interveniert hat). Sie standen also schon auf der Liste der Wahlvorschläge (wir haben nur eine Liste) und haben sich wieder streichen lassen. Frage 1: Ist diese Liste damit ungültig, dass sich zwei Kandidaten haben streichen lassen? Frage 2: Kann man die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge um eine Woche verlängern, mit der Begründung, dass ein Abteilungsleiter die Wahl behindert? Frage 3: Unter welchen Umständen kann man die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge verlängern (Zur Info: wir haben eine ausreichende Menge an Kandidaten, nämlich 8 weitere Kandidaten für 7 BR-PLätze)?

75202

Community-Antworten (2)

P
Petrus

10.03.2010 um 18:11 Uhr

zu 1: Wenn die Streichung nach der ersten Stützunterschrift erfolgte: Ja.

zu 2: Wegen der Behinderung nicht (da könnt ihr dem Abt.Leiter mal dezent auf §119 hinweisen). Aber wenn wegen 1) die einzige Liste ungültig ist, gibt es nach §9 WO eine Nachfrist von einer Woche, in der ihr die Liste nochmal neu machen könnt.

zu 3: Keine gültige Liste oder eine gültige Liste mit zu wenig Kandidaten.

D
DonJohnson

10.03.2010 um 18:19 Uhr

@all Wenn ich WV in der Situation wäre, und die Möglichkeit bzw den Willen der Dursetzungskraft hätte, würde ich die Wahl Aufgrund dieser Beeinflussung der Wahl tatsächlich stoppen. Ich würde nicht nur laut über 119 reden, sondern ihn anwenden

Ganz ehrlich, das geht ja gar nciht. Wenn der WV in Kenntnis dessen so weiter macht, war für ein Anfang hat dann das neu gewählte Gremium?

Wahl abbrechen wegen Beeinflussung der Wahl durch den AG! IMHO ein nicht heilbarer Mangel an der Wahl!!!

Rechtsbeihilfe bestellen, AG davon in Kenntnis setzen und die Dinge nehmen ihren Lauf...

Ihre Antwort